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Fahrgenehmigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Durch den Erhalt einer THW-'''Fahrgenehmigung''' und bestehen der [[Bereichsausbildung Kraftfahrwesen]] ist der Helfer, unter Berücksichtigung seiner zivilen Führerscheines, berechtigt THW eigene Fahrzeuge im Auftrag des THW zu führen.
Durch den Erhalt einer THW-'''Fahrgenehmigung''' und bestehen der [[Bereichsausbildung Kraftfahrwesen]] ist der Helfer, unter Berücksichtigung seiner zivilen Führerscheines, berechtigt THW eigene Fahrzeuge im Auftrag des THW zu führen.
[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]]

Version vom 12. Mai 2008, 17:04 Uhr

Durch den Erhalt einer THW-Fahrgenehmigung und bestehen der Bereichsausbildung Kraftfahrwesen ist der Helfer, unter Berücksichtigung seiner zivilen Führerscheines, berechtigt THW eigene Fahrzeuge im Auftrag des THW zu führen.