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Im THW gibt es acht Landesverbände. [[:Kategorie:Landesverband Baden-Württemberg|Baden-Württemberg]], [[:Kategorie:Landesverband Bayern|Bayern]] und [[:Kategorie:Landesverband Nordrhein-Westfalen|Nordrhein-Westfalen]] sind jeweils ein eigener Landesverband, die übrigen Bundesländer sind zu fünf Landesverbänden zusammengefasst. | Im THW gibt es acht Landesverbände. [[:Kategorie:Landesverband Baden-Württemberg|Baden-Württemberg]], [[:Kategorie:Landesverband Bayern|Bayern]] und [[:Kategorie:Landesverband Nordrhein-Westfalen|Nordrhein-Westfalen]] sind jeweils ein eigener Landesverband, die übrigen Bundesländer sind zu fünf Landesverbänden zusammengefasst. | ||
An der Spitze eines jeden Landesverbandes steht der Landesbeauftragte (LB). Ihm unterstellt sind jeweils zwei Referate. Es handelt sich dabei um das [[Referat Einsatz]] und das [[Referat Ehrenamt/Zentrale Dienste]]. Direkt dem Landesbeauftragten unterstellt ist der Bereich Öffentlichkeitsarbeit/Kommunikation. Als Repräsentanz des Landesbeauftragten in der Fläche und damit in der Nähe der zu betreuenden [[Ortsverband|Ortsverbände]] dienen mehrere [[ | An der Spitze eines jeden Landesverbandes steht der Landesbeauftragte (LB). Ihm unterstellt sind jeweils zwei Referate. Es handelt sich dabei um das [[Referat Einsatz]] und das [[Referat Ehrenamt/Zentrale Dienste]]. Direkt dem Landesbeauftragten unterstellt ist der Bereich Öffentlichkeitsarbeit/Kommunikation. Als Repräsentanz des Landesbeauftragten in der Fläche und damit in der Nähe der zu betreuenden [[Ortsverband|Ortsverbände]] dienen mehrere [[Regionalstelle]]n. | ||
In Landesverbänden arbeiten meist hauptamtliche Mitarbeiter des THW. Pro Landesbeauftragten-Dienststelle sind 18, pro Geschäftsstelle sieben Stellen vorgesehen. | In Landesverbänden arbeiten meist hauptamtliche Mitarbeiter des THW. Pro Landesbeauftragten-Dienststelle sind 18, pro Geschäftsstelle sieben Stellen vorgesehen. |
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