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Bereichsausbildung Kraftfahrwesen: Unterschied zwischen den Versionen

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==Führerschein==
==Führerschein==
Ist in einem [[Ortsverband]] der Bedarf an LKW-Kraftfahrern nicht durch Helfer mit vorhandenem Führerschein CE zu decken, kann auch über das THW ein Führerschein der Klasse CE erworben werden. Das THW übernimmt dabei in der Regel die Kosten für die minimale Ausbildung. Sollte der Helfer mehrere Anläufe für eine Prüfung benötigen oder mehr als eine bestimmte Anzahl Fahrstunden in Anspruch nehmen, muss sich der Helfer an den Kosten beteiligen. Voraussetzung für die (Teil-) Finanzierung durch das THW ist auch, dass sich der Helfer verpflichtet, dem THW ab Erhalt des Führerscheines für fünf Jahre als [[Kraftfahrer]] zur Verfügung zu stehen.  
Sollte ein [[Ortsverband]] seiner [[Geschäftsstelle]] der bedarf an weitere CE Fahrern melden, wird die Geschäftsstelle dies prüfen und bei Bedarf die Ausbildung eines Helfers zum Erwerb der Führerscheinklasse CE unterstützen.


Diese Unterstützung ist im THW jeder Geschäfsstelle selber überlassen und wird nicht von der leitung vorgegeben. Oft sieht die Unterstützung so aus, das der Helfer in einem engen Zeitfenster die theoretische und praktische Prüfung bestehen muss und die GSt die Mindestkosten übernimmt.
Der THW Helfer muss zusätzliche kosten die z.B. durch anfallen weiterer Fahrstunden oder wiederholen der Prüfung selber tragen und sich für 5 Jahre ab Erhalt des Führerscheins dem THW verpflichten.


[[Kategorie:Bereichsausbildung|Kraftfahrwesen]]
[[Kategorie:Bereichsausbildung|Kraftfahrwesen]]
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