14
Bearbeitungen
| Du möchtest helfen ? |
| gewusst wie ! |
| Es handelt sich beim THWiki (u.a. zu erreichen unter http://www.thwiki.org) um keine offizielle Seite der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Das THWiki wird ausschließlich von privaten Personen betrieben und erhält auch keine Unterstützung durch die BA THW. |
Grabau (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Grabau (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 6: | Zeile 6: | ||
*die Sprengung/en im Rahmen „sonstiger technischer Hilfeleistung“ | *die Sprengung/en im Rahmen „sonstiger technischer Hilfeleistung“ | ||
Bei der '''Einsatzsprengung''' wird die [Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]] durch einen Bedarfsträger (Feuerwehr, Polizei, Ordnungsamt etc.) angefordert und sie führt dann für diese die notwendige Sprengung aus. Die [[ApLV Sprengen]] und die Aufsichtsbehörde (in NRW die Dezernate | Bei der '''Einsatzsprengung''' wird die [Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]] durch einen Bedarfsträger (Feuerwehr, Polizei, Ordnungsamt etc.) angefordert und sie führt dann für diese die notwendige Sprengung aus. Die [[ApLV Sprengen]] und die Aufsichtsbehörde (in NRW die Dezernate 55 (Gefahrstoffrecht) bei den Bezirksregierungen und das Ordnungsamt) wird nach Möglichkeit vorher telefonisch oder per Fax informiert. Im Anschluss wird lediglich eine Abschlussmeldung für die ApLV erstellt. | ||
Die '''Übungssprengung(en)''' sind mindestens vier Wochen im Voraus zu beantragen. Dazu wird der vollständige Antrag der [[ApLV Sprengen]] zugesandt. Ein Vollständiger Antrag besteht aus: | Die '''Übungssprengung(en)''' sind mindestens vier Wochen im Voraus zu beantragen. Dazu wird der vollständige Antrag der [[ApLV Sprengen]] zugesandt. Ein Vollständiger Antrag besteht aus: | ||
Bearbeitungen