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Grabau (Diskussion | Beiträge) (Zusammenfassung der Ausbildung zum Sprengberechtigten) |
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[[Bild:Abzeichen sprengberechtigter.gif|thumb|[[Abzeichen für Sonderausbildung]] Sprengberechtigter]] | [[Bild:Abzeichen sprengberechtigter.gif|thumb|[[Abzeichen für Sonderausbildung]] Sprengberechtigter]] | ||
Der '''Sprengberechtigte''' ist [[Helfer]] in der [[Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]]. | Der '''Sprengberechtigte''' (SpBe) ist [[Helfer]] in der [[Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]]. | ||
Nur ihm ist es | Er ist im Besitz eines Befähigungsscheines nach §20 des Sprengstoffgesetzes. Nur ihm ist es erlaubt Sprengungen zu planen und durchzuführen. Voraussetzung zur Beantragung eines Befähigungsscheines sind: | ||
=== | - Vollendung des 21. Lebensjahres | ||
* [[w:Sprengberechtigter]] | |||
- Zuverlässigkeit (Nachgewiesen durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. Sprengverordnung) | |||
- Persönliche Eignung (körperlich, geistig) | |||
- Nachweis der Fachkunde (im THW durch die erfolgreiche Teilname am Lehrgang „Sprengen für Sprengberechtigten-Anwärter“ (Spez 38a) an der BuS Neuhausen) | |||
Im THW ist die erfolgreiche Teilname an den Lehrgänge, „FaKu Sprengen / Sprenggehilfe I“ (Spez 34) und „Sprenggehilfe II“ (Spez 35) Voraussetzung für die Zulassung zum Lehrgang „Sprengen für Sprengberechtigten-Anwärter“. | |||
Beantragt wird der Befähigungsschein bei der „zuständigen Stelle“ (Ländersache: in NRW sind das die Dezernate 44 (Gefahrstoffrecht) bei den Bezirksregierungen). Nach Erteilung des Befähigungsscheines muss der Sprengberechtigte durch den [[Landesverband]] zur „verantwortlichen Person“ (nach §19 Sprengstoffgesetz) bestellt werden um | |||
- allgemeine Sprengarbeiten | |||
- Kultursprengungen | |||
- Sprengungen von Bauwerken und Bauwerksteilen | |||
durchführen zu dürfen. Für andere Sprengarbeiten werden an der BuS Neuhausen folgende Sonderlehrgänge durchgeführt: | |||
- Sprengen III für Sprengberechtigte – Pyrotechnik (Spez 40) (Zur Schadensdarstellung bei Übungen) | |||
- Eissprengen (Spez 42) | |||
- Schneefeldsprengen (Spez 43) | |||
- Sprengen unter Wasser (Spez 44) | |||
Spätestens alle fünf Jahre hat der Sprengberechtigte am Lehrgang „Sprengen II für SprengÂberechtigte (Wiederholungslehrgang)“ (Spez 39a) oder einem der Sonderlehrgänge teilzunehmen um seinen Befähigungsschein zu erhalten. | |||
Die StAN-Nr. 02-08 sieht für jede [[Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]] vor, das der [[Gruppenführer]], [[Truppführer]] und ein [[Helfer]] im Besitz eines gültigen Befähigungsscheines sind. | |||
Der Sprengberechtigte wird durch die [[Sprenggehilfe]]n bei Sprengarbeiten unterstützt und er bildet diese aus. | |||
===Besonderheiten=== | |||
Bei Sprengarbeiten übernimmt der Sprengberechtigte in dem von ihm festgelegten Sicherheitsbereich die Einsatzleitung, oder wie es die StAN-Nr. 02-08 sagt: „Der Sprengberechtigte – ist bei Sprengarbeiten Vorgesetzter aller an der Sprengung beteiligten Helfer und Führungskräfte und – bestimmt den Sicherheitsbereich und sorgt für die Räumung des Sprengbereiches.“ | |||
===Historisches=== | |||
Die Sprengtechnik ist seit Gründung des THW's Bestandteil des Leistungsspektrums. Ursprünglich waren die Sprengberechtigten Helfer in den Bergungszügen. Mit der Einführung des Modul-Systems im THW im Jahr 1994 wurden die Sprengberechtigten in die [[Fachgruppe Räumen]] eingegliedert, später wurden eigenständige [[Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]] aufgestellt wurden. | |||
==Weblinks== | |||
* [[http://de.wikipedia.org/wiki/Sprengberechtigter w:Sprengberechtigter]] | |||
* [[http://de.wikipedia.org/wiki/Sprengstoffgesetz_(Deutschland) Sprengstoffgesetz]] | |||
* [[http://www.sprenginfo.com/ Deutscher Spreng-Verband e.V.]] | |||
* [[http://www.sprengen.info/ Seite der Sprengberechtigten des THW (leider noch eine Baustelle)]] | |||
[[Kategorie:Verbesserung nötig!]] | [[Kategorie:Verbesserung nötig!]] |
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