Sprenggehilfe: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach [[Stärke- und Ausstattungsnachweisung|StAN]]-Nr 02-08 hat die FGr Sprengen drei Sprenggehilfen. Ausgebildet durch den Sprengberechtigten in sprengtechnischen Themen, unterstützt er diesen bei der Vorbereitung und Durchführung von Sprengungen.
Nach [[Stärke- und Ausstattungsnachweisung|StAN]]-Nr 02-08 hat die FGr Sprengen drei Sprenggehilfen. Ausgebildet durch den Sprengberechtigten in sprengtechnischen Themen, unterstützt er diesen bei der Vorbereitung und Durchführung von Sprengungen.


Der "Sondername" Sprenggehilfe wurde eingeführt, um ihn gegen den Begriff [[Sprenghelfer]] abzugrenzen. Der "Sprenghelfer" nach [[http://www.bgbau-medien.de/zh/bgr241/titel.htm?gesamt=1| BGR241]] muss zwar auch die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, bedarf aber keiner weitergehenden Ausbildung.
Der "Sondername" Sprenggehilfe wurde eingeführt, um ihn gegen den Begriff [[Sprenghelfer]] abzugrenzen. Der "Sprenghelfer" nach [[Literatur#BGR.2FGUV-R_241:_Sprengarbeiten|BGR241]] muss zwar auch die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, bedarf aber keiner weitergehenden Ausbildung.
Im THW kann man also erst nach Abschluss der [[Fachausbildung]] oder der erfolgreichen Teilnahme am Lehrgang [[Faku Sprengen / Sprenggehilfe I]] (Spez 34) an der [[Bundesschule]] Neuhausen von einem Sprenggehilfen sprechen.
Im THW kann man also erst nach Abschluss der [[Fachausbildung]] oder der erfolgreichen Teilnahme am Lehrgang [[Faku Sprengen / Sprenggehilfe I]] (Spez 34) an der [[Bundesschule]] Neuhausen von einem Sprenggehilfen sprechen.


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