Personenkraftwagen

Version vom 22. Januar 2008, 15:17 Uhr von Michael Thurm (Diskussion | Beiträge) (Liste statt Aufzählung)

PKW im THW sind Kraftfahrzeuge bis 3,5 to mit maximal 5 Sitzplätzen und ohne spezielle Aufbauten.

Personenkraftwagen des THW

PKW werden verwendet von

OV-Stab
Log-Führungstrupp
Weitverkehrstrupp
Geschäftsstelle
Landesverband
THW-Leitung

Funkrufnamen

Der Funkrufname setzt sich aus der Kennung des THW, "Heros", dem Ortsnamen, der jeweiligen Einheit und der spezifischen Fahrzeugkennung zusammen. Ein PKW wird im THW mit der Kennung

  • "Heros Musterstadt XX/21" für einen normalen PKW,
  • "Heros Musterstadt XX/22" für einen geländegängigen PKW,
  • "Heros Musterstadt XX/23" für einen Geländewagen und
  • "Heros Musterstadt 19/16" dür den PKW des Weitverkehrstrupps

versehen. Die Fahrzeuge der Geschäftsstelle, des Landesverband sowie der THW-Leitung verfügen über keine Funkrufnamen, da sie nicht mit Funkgeräten ausgestattet sind und reine Dienstfahrzeuge sind.


Aufgaben

Der PKW dient zum Personen- sowie Materialtransport im Ortsverband oder der Fachgruppe.
Des weiteren stehen PKW den haupamtlichen Angestellten des THW als Dienstfahrzeuge zur Verfügung