Du möchtest helfen ?
gewusst wie !
Es handelt sich beim THWiki (u.a. zu erreichen unter http://www.thwiki.org) um keine offizielle Seite der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Das THWiki wird ausschließlich von privaten Personen betrieben und erhält auch keine Unterstützung durch die BA THW.

Gemeinnützigkeit (Jugendgruppe)

Aus THWiki
Version vom 17. Dezember 2008, 11:53 Uhr von Schuffi (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Gemeinnützigkeit ist bei allen Jugendgruppen bis Ende 2008 zu erreichen, um weiterhin Fördergelder der THW-Jugend e.V. zu erhalten. Dieser Artikel erläutert das Thema, gibt Tipps, listet Vor- und Nachteile auf.


Warum gemeinnützig?[Bearbeiten]

Um Fördergelder der THW-Jugend e.V. (Projekt "Gruppenarbeit" 4311, 45 Euro je Junghelfer) ab 2009 zu erhalten, muss bis Ende 2008 die Gemeinnützigkeit der Jugendgruppe erreicht werden.

Das bringt auch einige weitere Vorteile mit sich:

  • Spendenquittungen können ausgestellt werden, sofern eine eigenständige Gemeinnützigkeit erreicht wird.
  • Fördergelder anderer Institutionen können beantragt werden.
  • Bei Kapitalerträgen (z.B. Zinsen für Guthaben auf Girokonto) wird ein Freistellungsbescheid und ggf. eine NV-Bescheinigung vom Finanzamt ausgestellt. Dadurch werden keine Steuern von Erträgen abgezogen.

Dem stehen auch einige Nachteile gegenüber:

  • Das Finanzamt möchte Tätigkeitsberichte für die Geschäftsjahre haben.
  • Es müssen Steuererklärungen mit Einnahmen-/Überschussrechnungen gemacht werden.

Was zu tun ist[Bearbeiten]

  • Zunächst muss man sich für eine Organisationsform entscheiden.
  • Eine Abstimmung in der Jugendgruppe ist nötig, die protokolliert werden muss. Dazu gibt es die Mitgliederversammlung.
  • Bei Eigenständigkeit: Mit der Satzung, letztem Protokoll (bei e.V. zusätzlich Vereinsregisterauszug) zum Finanzamt gehen.

Überblick der Organisationsformen[Bearbeiten]

Die nachfolgende (hier gekürzte) Übersicht ist von der Bundesjugend erstellt worden.

Eigenständige Körperschaft Eingetragener Verein (e.V.) Eigenständige Untergliederung der örtlichen HV
Haftung persönliche Haftung Verein haftet persönliche Haftung, evtl. Haftung der Ortjugend bei Insolvenz der HV
Selbständigkeit selbständig im örtlichen Bereich komplett selbständig, zusätzlich eigene Rechtsperson selbständig im örtlichen Bereich, evtl. an Beschlüsse der HV gebunden
Satzung eigene Satzung notwendig eigene Satzung notwendig, zusätzlich Eintragung beim Amtsgericht eigene Satzung notwendig, zusätzlich Anpassung HV-Satzung
Kassenführung und Steuererklärung eigene Kassenführung und Veranlagung beim örtlichen Finanzamt eigene Kassenführung und Veranlagung beim örtlichen Finanzamt eigene Kassenführung, Kasse fliesst in Gesamthaushalt der HV ein, keine Veranlagung
Gemeinnützigkeit Ortsjugend gemeinnützig Ortsjugend gemeinnützig HV gemeinnützig
Steuerfreibetrag (z.B. Körperschaftssteuer oder Kapitalertragsteuer) gesamter Steuerfreibetrag zur Verfügung gesamter Steuerfreibetrag zur Verfügung HV muss die Ortsjugend bei Steuerfreibetrag berücksichtigen
Mitteilungspflichten ggü. anderen Organen keine keine kompletter Kassenbericht an HV
Mitgliedschaft (in der Bundesjugend) persönliche Mitgliedschaft in THW-Jugend körperschaftliche Mitgliedschaft in THW-Jugend, persönliche Mitgliedschaft der Einzelmitglieder muss sichergestellt werden persönliche Mitgliedschaft in THW-Jugend, Ortsjugend ist körperschaftliches Mitglied der HV
Struktur Ortsjugend verbleibt in der THW-Jugend Parallelstruktur, dadurch Entfernung vom Mutterverband Doppelmitgliedschaft der Ortsjugend

Eigenständige Jugendgruppe[Bearbeiten]

Wählt die Jugendgruppe die Eigenständigkeit, so erreicht sie die Gemeinnützigkeit über das zuständige w:Finanzamt.

Unterlagen für das Finanzamt[Bearbeiten]

Zuständige Finanzämter nach Bundesländern[Bearbeiten]

  • Berlin: Finanzamt für Körperschaften I, Bredtschneiderstr. 5, 14057, Tel.: (030) 902427-0 (zentral für Gemeinnützigkeit zuständig)
  • Brandenburg: Hier ist jedes Finanzamt in seinem Bereich für Körperschaften zuständig (Adressen s. unten).

Ansprechpartner[Bearbeiten]

Hier werden die Ansprechpartner der Landesjugenden aufgelistet:

  • BEBBST: Sascha Barnewske, siehe Webseite

Häufig gestellte Fragen[Bearbeiten]

Ist das Thema so wichtig?
Ja! Sonst entgehen der Jugendgruppe Fördergelder.

Was ist die einfachste Variante?
Die Untergliederung in der Helfervereinigung.

Reicht ein Unterkonto bei der HV allein schon aus?
Nein! Das allein reicht leider noch nicht aus.

Was ist ganz wichtig und unbedingt zu beachten?
Wichtig ist vor allem, dass die Jugendgruppe die alleinige Entscheidungsmöglichkeit über die Verwendung der Gelder hat. Das muss auch so in die Satzungen geschrieben werden.

Ändert sich am Papierkrieg mit der Abrechnung 4311 etc. etwas?
Nein, es müssen weiterhin alle Formulare ausgefüllt und Rechnungen eingereicht werden.

Weblinks[Bearbeiten]