Geheimhaltung zum Thema Sprengen
align="center" Teile der Ausbildung und Unterlagen haben die w:Geheimhaltungsstufe: Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD). Verstöße können als w:Geheimnisverrat strafrechtlich verfolgt und geahndet werden.
Somit ist beim Ergänzen der Artikel zum Thema Sprengen zu beachten, das nur bereits veröffentlichte Informationen im THWiki ergänzt werden. Diese Informationen müssen Grundsätzlich mit Quellenangaben per
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Beim THW wird das Sprengen üblicherweise von der Fachgruppe Sprengen vorgenommen. Dazu gehört das neben dem eigentlichen Sprengen unter anderem auch das Stellen des Sprengantrages, das vorherige Berechnen und einhalten von Sicherheitsvorgaben.

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Der Ausführende muss Sprengberechtigter sein und wird von den Sprenggehilfen unterstützt. Für weitere Unterstützung kann auf die Fachgruppe Räumen oder notfalls auch auf andere Helfer zurückgegriffen werden.

Neben der Fachgruppe Sprengen werden Sprengarbeiten auch von anderen Sprengberechtigte außerhalb der Fachgruppe Sprengen vorgenommen.

SicherheitsabstandBearbeiten

Beim Sprengen sind 300m der minimale Sicherheitsabstand. Beim Sprengen von Stahlkonstruktionen sind 1000m der minimale Sicherheitsabstand.[1]. Sollte hohe Dinge wie z.B. Schornsteine gesprengt werden, ist damit zu Rechner das dieser sich beim Fall und Aufschlag auf das 1,5fach seine Höhe ausbreitet.

SprengtechnikenBearbeiten

 
Schneidladung

Unter anderem wird mit Schneidladungen gearbeitet.[2]

ReferenzBearbeiten