Geschlossener Verband: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach §27 StVO werden Fahrzeugkolonnen, die als '''geschlossener Verband''' erkenntbar sind, unter bestimmten Voraussetzungen, wie ein einziges [[:Kategorie:Fahrzeug|Fahrzeug]] angesehen.
Nach §27 StVO werden Fahrzeugkolonnen, die als '''geschlossener Verband''' erkenntbar sind, unter bestimmten Voraussetzungen, wie ein einziges [[:Kategorie:Fahrzeuge|Fahrzeug]] angesehen.
Dies bedeutet zum Beispiel, dass alle Fahrzeuge der Kolonne eine Ampel passieren können wenn das erste Fahrzeug diese bei Grün passiert, auch wenn zwischendurch die Ampel umspringt (auch ohne Inanspruchnahme von [[Wegerecht]]).
Dies bedeutet zum Beispiel, dass alle Fahrzeuge der Kolonne eine Ampel passieren können wenn das erste Fahrzeug diese bei Grün passiert, auch wenn zwischendurch die Ampel umspringt (auch ohne Inanspruchnahme von [[Wegerecht]]).


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