Jugendbetreuer: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Jugendbetreuer muss zwei Lehrgänge absolviert haben, um endgültig berufen zu werden.
Der Jugendbetreuer muss zwei Lehrgänge absolviert haben, um endgültig berufen zu werden.


Nach OV-[[STAN]] sind das folgende Lehrgänge:
Nach OV-[[Stärke- und Ausstattungsnachweisung|StAN]] sind das folgende Lehrgänge:
* Modul "Jugendbetreuer"
* Modul "Jugendbetreuer"
* Modul "[[THWin]]"
* Modul "[[THWin]]"
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