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[[File:60-1710-UN.svg|thumb|oben [[w:Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr]], unten [[w:UN-Nummer]]]] | [[File:60-1710-UN.svg|thumb|oben [[w:Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr]], unten [[w:UN-Nummer]]]] | ||
[[File:THW MLW2 Gefahrgut Anh NEA.jpg|thumb|[[MLW]] II mit Gefahrgutkennzeichnung]] | |||
Bei '''Gefahrgut''' spricht man von '''Gefahrstoffen''' die sich im Transport im öffentlichen Verkehr befinden. | Bei '''Gefahrgut''' spricht man von '''Gefahrstoffen''' die sich im Transport im öffentlichen Verkehr befinden. | ||
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[[Kraftfahrer]] mit der Berechtigung Gefahrgut zu Transportieren haben die Bezeichnung [[Kraftfahrer GGVS / ADR]] | [[Kraftfahrer]] mit der Berechtigung Gefahrgut zu Transportieren haben die Bezeichnung [[Kraftfahrer GGVS / ADR]] | ||
Als offensichtliches Gefahrgut das bei THW transportiert wird sind Diesel für die Versorgung der Einheiten im Einsatz und Sprengstoff für die [[Fachgruppe Sprengen]]. Jedoch gelten auch die Kanister mit Betriebsmittel für eine [[Motorsäge]], Druckflaschen für das [[Brennschneidgerät]] und auch die [[Druckluftflasche | Als offensichtliches Gefahrgut das bei THW transportiert wird sind Diesel für die Versorgung der Einheiten im Einsatz und Sprengstoff für die [[Fachgruppe Sprengen]]. Jedoch gelten auch die Kanister mit Betriebsmittel für eine [[Motorsäge]], Druckflaschen für das [[Brennschneidgerät]] und auch die [[Druckluftflasche]]n der [[Atemschutzgerät]]e als Gefahrgut. | ||
Das THW ist auch wie alle anderen Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet aktuelle [[w:Beförderung_von_Gefahrgut#Bef.C3.B6rderungspapier|Beförderungspapiere]] mit zuführen und Fahrzuge zu kennzeichnen wenn diese 1000 oder mehr "Punkte" befördern. | Das THW ist auch wie alle anderen Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet aktuelle [[w:Beförderung_von_Gefahrgut#Bef.C3.B6rderungspapier|Beförderungspapiere]] mit zuführen und Fahrzuge zu kennzeichnen wenn diese 1000 oder mehr "Punkte" befördern. | ||