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[[File:60-1710-UN.svg|thumb]] | [[File:60-1710-UN.svg|thumb|oben [[w:Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr]], unten [[w:UN-Nummer]]]] | ||
[[File: | [[File:THW MLW2 Gefahrgut Anh NEA.jpg|thumb|[[MLW]] II mit Gefahrgutkennzeichnung]] | ||
Bei '''Gefahrgut''' spricht man von '''Gefahrstoffen''' die sich im Transport im öffentlichen Verkehr befinden. | |||
Das THW ist in der Lage Gefahrgut zu Bergen und auch zu transportieren. | |||
[[Kraftfahrer]] mit der Berechtigung Gefahrgut zu Transportieren haben die Bezeichnung [[Kraftfahrer GGVS / ADR]] | |||
Offensichtliches Gefahrgut das bei THW transportiert wird, sind Diesel für die Versorgung der Einheiten im Einsatz und Sprengstoff für die [[Fachgruppe Sprengen]]. Jedoch gelten auch die Kanister mit Betriebsmitteln für eine [[Motorsäge]], Druckflaschen für das [[Brennschneidgerät]] und auch die [[Druckluftflasche]]n der [[Atemschutzgerät]]e als Gefahrgut. | |||
Das THW ist auch wie alle anderen Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet, aktuelle [[w:Beförderung_von_Gefahrgut#Bef.C3.B6rderungspapier|Beförderungspapiere]] mitzuführen und Fahrzuge zu kennzeichnen wenn diese 1000 oder mehr "Punkte" befördern. | |||
Bei Einsätzen mit Gefahrgut bzw. Gefahrstoffen orientieren sich die [[Helfer]] die [[GAMS-Regel]]. | |||
==Weblinks== | ==Weblinks== | ||
* | {{CommonsCat|ADR_images}} | ||
* [[w:Liste_der_UN-Nummern]] | |||
[[Kategorie:Einsatz]] | |||
[[Kategorie:Gefahr]] |
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