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Grabau (Diskussion | Beiträge) (Beschreibung der Tätigkeit und der Sonderfunktionen) |
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Der '''Sprenggehilfe''' (Sp) ist [[Helfer]] in der [[Fachgruppe | Der '''Sprenggehilfe''' (Sp) ist [[Helfer]] in der [[Fachgruppe Sprengen]]. Voraussetzung für die Tätigkeit als Sprenggehilfe in einer Fachgruppe Sprengen sind: | ||
* Vollendung des 18. Lebensjahres | |||
* Zuverlässigkeit (im THW durch ein [[w:Führungszeugnis]] (Typ O) ohne Einträge nachgewiesen) | |||
* Persönliche Eignung (körperlich, geistig) | |||
- | Nach [[StAN]]-Nr 02-08 hat die FGr Sprengen drei Sprenggehilfen. Ausgebildet durch den Sprengberechtigten in sprengtechnischen Themen, unterstützt er diesen bei der Vorbereitung und Durchführung von Sprengungen. | ||
Der "Sondername" Sprenggehilfe wurde eingeführt, um ihn gegen den Begriff "Sprenghelfer" abzugrenzen. Der "Sprenghelfer" nach '''BGV C24 (Sprengarbeiten)''' muss zwar auch die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, bedarf aber keiner weitergehenden Ausbildung. | |||
Im THW kann man also erst nach Abschluss der [[Basisausbildung II]] oder der erfolgreichen Teilnahme am [[Lehrgang]] „[[FaKu Sprengen / Sprenggehilfe I]]“ (Spez 34) an der [[Bundesschule]] Neuhausen von einem Sprenggehilfen sprechen. | |||
Siehe auch: | |||
* [[Sprengberechtigter]] | |||
==Weblinks== | |||
*[http://www.bgbau-medien.de/site/asp/dms.asp?url=/uvv/46/5.htm BGV C24 §5 Sprenghelfer] | |||
*[http://www.thw.bund.de/cln_036/nn_948558/SharedDocs/THWim_C3_9Cberblick/Einheiten__Anlagen/FGr-Sp__STAN.html| (StAN-Nr.02-08 Fachgruppe Sprengen)] | |||
== | |||
[http://www.bgbau-medien.de/site/asp/dms.asp?url=/uvv/46/5.htm BGV C24 §5 Sprenghelfer] | |||
[http://www.thw.bund.de/cln_036/nn_948558/SharedDocs/THWim_C3_9Cberblick/Einheiten__Anlagen/FGr-Sp__STAN.html| (StAN-Nr.02-08 Fachgruppe Sprengen) | |||