Personenkraftwagen
PKW im THW sind Kraftfahrzeuge bis 3,5 to mit maximal 5 Sitzplätzen und ohne spezielle Aufbauten.
Personenkraftwagen des THWBearbeiten
VerwendungBearbeiten
PKW werden verwendet von
FunkrufnamenBearbeiten
Der Funkrufname setzt sich aus der Kennung des THW, "Heros", dem Ortsnamen, der jeweiligen Einheit und der spezifischen Fahrzeugkennung zusammen.
Ein PKW wird im THW mit der Kennung versehen:
- "Heros Musterstadt XX/21" für einen normalen PKW,
- "Heros Musterstadt XX/22" für einen geländegängigen PKW,
- "Heros Musterstadt XX/23" für einen Geländewagen und
- "Heros Musterstadt 19/16" für den PKW des Weitverkehrstrupps
- "Heros Musterregionalstelle 85/77" für den geländegängigen PKW des Tr ErLo
Die Fahrzeuge der Regionalstelle, der Landesbeauftragten-Dienststelle sowie der THW-Leitung verfügen über keine Funkrufnamen, da sie nicht mit Funkgeräten ausgestattet sind und reine Dienstfahrzeuge sind.
AufgabenBearbeiten
Der PKW dient zum Personen- sowie Materialtransport im Ortsverband oder der Fachgruppe.
Des weiteren stehen PKW den hauptamtlichen Angestellten des THW als Dienstfahrzeuge zur Verfügung.
WeblinksBearbeiten
Commons: Technisches_Hilfswerk_vehicles_class_B – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien