Grundausbildung

Die ehemalige Basisausbildung I, wird seit Februar 2010 wieder als Grundausbildung bezeichnet und bildet den Helferanwärter zum Bestehen der erfolgreichen Prüfung zum Helfer aus.

In der Grundausbildung werden den Helferanwärtern die wichtigsten Grundkenntnisse über das THW, sowie der Umgang mit den wichtigsten Ausrüstungsgegenständen vermittelt.

Im THW-Extranet werden Dokumente zur Grundausbildung unter "Kompetenzentwicklung" in der "Ausbildungsstufe I" angeboten.

LernabschnitteBearbeiten

Die Grundausbildung teilt sich in mehrere Lernabschnitte:

# Lernabschnitt Bezeichnung Stundenzahl
LA01 Das THW im Gefüge des Zivil- und Katastrophenschutzes und der Gefahrenabwehr von Bund und Ländern THW und Arbeitgeber 4
LA02 Grundlagen der Arbeitssicherheit 4
LA03 Arbeiten mit Leinen, Spanngurten, Drahtseilen, Ketten und Rundschlingen 5
LA04 Umgang mit Leitern 4
LA05 Ausleuchten von Einsatzstellen 7
LA06 Holz-, Gesteins- und Metallbearbeitung 12
LA07 Bewegen von Lasten 9
LA08 Arbeiten im/am Wasser 6
LA09 Verhalten im Einsatz 8
LA10 Grundlagen Rettung und Bergung 14
LA11 Einsatzgrundlagen 2
Summe 75

Die Ausbildung der Motor- und Eletrokettensäge wurde zum 1. Mai 2013 aus der Ausbildung LA06 Punkt 1.2 entnommen.[1]. Somit wird die Bedienung der Kettensäge nun nur noch im Rahmen der Ausbildung zum Motorsägenführer vorgenommen.

Um die Grundausbildung vollständig abschließen zu können, sind zusätzlich folgende Ausbildungen nötig:

PrüfungBearbeiten

Die Grundausbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Diese findest meist zentral für mehrere oder alle Ortsverbände in einem Regionalbereich statt. Die Helferanwärter absolvieren dabei im Stationsbetrieb praktische Aufgaben und legen eine schriftliche Prüfung ab. Die früher enthaltene Teamprüfung wurde aus der Prüfung entnommen.

Nach Bestehen der Prüfung verlassen die Helfer die Grundausbildungsgruppe und werden in der Regel einer Einheit zugeteilt.

ReferenzenBearbeiten

  1. E 3/401-05-01 vom 30. April 2013 und Literatur#THW DV 432