Satzung (Jugendgruppe)
Die Jugendgruppe muss eine eigene Satzung haben, wenn sie nicht der Helfervereinigung unterstellt ist. Das Ergebnis nennt sich dann Körperschaft. Wer noch weiter gehen möchte, macht daraus einen Eingetragenen Verein.
Inhalt
Eine solche Satzung handelt typischerweise (nach der Mustersatzung) folgende Punkte ab:
- Name
- Aufgaben und Ziele
- Mitgliedschaft
- Mögliche Mitgliedsbeiträge
- Organe
- Mitgliederversammlung
- Ortsjugendvorstand
- Ortsjugendleiter
- Jugendgruppen
- Wahlen
- Finanzierung
Mustersatzung
Die THW-Jugend e.V. stellt eine Mustersatzung auf ihrer [[1]] bereit.
Tipps zur Anpassung
- Ein Kassierer könnte in der Satzung explizit erwähnt werden.
- Für Einkäufe könnte man den Ortsjugendleiter ermächtigen (oder einschränken), bis zu einer Summe X eigenständig einkaufen zu dürfen.
Bankkonto
Mit der Eigenständigkeit auf Basis einer Satzung kann ein Bankkonto eröffnet werden.
Zu beachten
- Das Konto ist ein Geschäftskonto, demnach gelten andere Konditionen.
- Direktbanken bieten oftmals keine Geschäftsgirokonten an.
- Bevollmächtigter ist der Ortsjugenleiter.
Unterlagen zur Eröffnung
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Eigentständige Körperschaft | Eingetragener Verein |
---|---|
Satzung | Vereinsregisterauszug |
letztes Wahlprotokoll | |
Ausweis des Ortsjugendleiters | Ausweis des Vereinsvorsitzenden |
Eingetragener Verein
Wichtig: Die Gemeinnützigkeit heisst nicht gleich eingetragener Verein!
Will man ein eingeragener Verein werden, so benötigt es einiges mehr:
- Eintrag im Vereinsregister
- Geld
Warum sollte man ein e.V. werden???
FAQ
Ist es sinnvoll einen e.V. zu gründen? Es sieht schick aus, der Mehrwert dürfte sich im Rahmen der THW-Jugend in Grenzen halten.