Die Bergungsgruppe ist die taktische Grundeinheit des THW. Sie kann vielseitig Hilfe leisten und die Fachgruppen personell und maschinell unterstützen. Dabei ist sie jedoch nicht auf einzelne Tätigkeiten spezialisiert. Die Bergungsgruppen unterteilen sich in die 1. Bergungsgruppe (GKW I) und die 2. Bergungsgruppe (GKW II).

1. Bergungsgruppe

Die 1. Bergungsgruppe (kurz: 1. BGr) ist die universellste Gruppe im Technischen Zug des THW. Personal und Ausstattung sind auf die Bewältigung eines möglichst breiten Aufgabenspektrums ausgerichtet. Als Einsatzfahrzeug der 1. BGr wird der Gerätekraftwagen 1 (GKW 1) eingesetzt. In der Regel kommt diese Gruppe als SEG zuerst zum Einsatz. Die Ortsverbände des THW können im Normalfall dabei eine Ausrückzeit von 20 bis 30 Minuten nach der Alarmierung sicherstellen. Die 1. BGr wird ergänzt und unterstützt durch die 2. BGr oder durch technische Fachgruppen, oder aber sie unterstützt diese. Die Stärke der 1. BGr beträgt 0/2/7=9 - dies bedeutet 1 Gruppenführer, 1 Truppführer und 7 Helfer.

2. Bergungsgruppe

Die 2. Bergungsgruppe (kurz: 2. BGr) ist Bestandteil des Technischen Zuges beim THW. Neben einer Grundausstattung, die weitgehend jener der 1. BGr ähnelt, mit zusätzlichen, schwereren Komponenten ausgerüstet. Insbesondere nutzt sie elektrische und hydraulische Werkzeuge. Mit diesen Werkzeugen kann die 2. BGr schwere Bergung auch da leisten, wo Abgase oder Lärm verbrennungsgetriebener Werkzeuge den Einsatz behindern oder Verletzte gefährden würden. Eine in 2/3 aller Technischen Züge vorhandene Betonsäge erlaubt selbst das Durchdringen von Betonwänden.

Der Einsatz der 2. BGr erfolgt weitgehend stationär am Schwerpunkt des Einsatzgeschehens. Die Energieversorgung sichert das Fahrzeug der 2. BGr, der Gerätekraftwagen 2 (GKW II) auch für ganze Einsatzabschnitte über Baustellenverteiler. Im GKW II sind neben einem eingebauten 50-kVA-Aggregat auch ein Hydraulikaggregat und ein Atemluftkompressor untergebracht und ermöglichen das besondere einsatztaktische Leistungsangebot der 2. BGr. Allerdings werden in den nächsten Jahren die meisten THW-Ortsverbände als GKW II noch einen ehemaligen Mannschaftskraftwagen mit einem Stromerzeuger als Anhänger einsetzen müssen. Die Stärke der 2. BGr Typ A beträgt 0/2/7=9 - dies bedeutet 1 Gruppenführer, 1 Truppführer und 7 Helfer. Beim Typ B (Betonsäge) beträgt die Stärke 0/3/9=12 - dies bedeutet 1 Gruppenführer, 2 Truppführer und 9 Helfer.