OV-Stab
Der Stab des Ortsverbandes (OV-Stab) besteht aus folgenden Funktionen:
- Ortsbeauftragter (OB)
- Stellvertretender Ortsbeauftragter (stellv. OB)
- Ausbildungsbeauftragter (AB)
- Fachberater (FaBe)
- Jugendbetreuer (JB)
- Schirrmeister (SM)
- Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit und Helferwerbung (BÖH)
- Verwaltungshelfer (VwHe)
- OV-Koch (K)
(Reihenfolge gemäß Dienststellungskennzeichen)
Die Sollstärke liegt bei 10 (mit 2 Fachberatern). Sie ist allerdings flexibel (je nach OV-Größe) und kann zwischen 5 und 15 variieren. In der Mindeststärke sind die folgenden Funktionen personell zu besetzen: OB, stv. OB, AB, SM und VwHe. Alle anderen Funktionen sind dann in Zusatzfunktion zu übernehmen. Im anderen Fall können Funktionen mehrfachbesetzt werden.