Alle Einheiten bzw. Untereinheiten haben einen unterschiedlichen Tätigkeitsschwerpunkt. Dies macht eine weitere Qualifikation im Anschluss an die Grundausbildung erforderlich. Alle Helfer erhalten daher in der Fachausbildung (früher: "Basisausbildung II") eine einheitsspezifische Ausbildung. Diese befähigt sie, mit den Geräten und Arbeitsmethoden ihrer spezialisierten Einheit den Einsatzauftrag zu erfüllen. Helfer, die berufliche Qualifikation mitbringen, müssen natürlich nicht mehr das gesamte Ausbildungsprogramm absolvieren, sondern schließen nur noch eventuell vorhandene Lücken.

Der Brückenbau ist Bestandteil der Fachausbildung der Fachgruppe Brückenbau

Die Fachausbildung hat im Gegensatz zur Grundausbildung keine Abschlussprüfung und wird während der normalen Dienste durchgeführt. Nach Abschluss der Ausbildung wird der Helfer, in Rahmen der Gruppe in der die Ausbildung abgeschlossen wurde, als Fachhelfer bezeichnet.

Neuregelung 2024

2024 wurden die Fachausbildungen neu geregelt. Bisher war es notwendig für die Fachausbildungen mehrerer Fachgruppen in einem (Teil-)Gebiet die Ausbildung zwei Mal zu durchlaufen. So war es z.B. notwendig die Ausbildung zum Eigenschutz bei der Bergungsgruppe und bei der Fachgruppe Notversorgung/Notinstandsetzung zu durchlaufen, obwohl diese die gleichen Inhalte haben.

Es gibt nun Grundaufgaben (z.B. Absperren/Absichern), welche alle Gruppen haben. Diese muss nur einmal ausgebildet werden und gilt dann für alle Fachgruppen.

Zu den Kernaufgaben gehören Aufgaben, welche die Fachgruppe überwiegend erledigt. So gilt das Themengebiet „Arbeiten am Wasser“ zu den Kernaufgaben der Bergungsgruppe und der Fachgruppe Notversorgung/Notinstandsetzung.

Zu den Unterstützungsaufgaben gehören Aufgaben, welche die Fachgruppen zusätzlich zu den Kernaufgaben übernehmen. Die Fachgruppen unterstützen anderen Fachgruppen bei Ausübung der Tätigkeiten. Dazu gehören z.B. „Arbeiten am Wasser“ bei der Fachgruppe Brückenbau. Andere Gruppen wie die Fachgruppe Elektroversorgung müssen das Themengebiet „Arbeiten am Wasser“ gar nicht absolvieren, um ihre Fachausbildung zu erhalten.

Übersicht aller Teilausbildungen

Die reine Anzahl sagt nur aus, dass dieser Teil erledigt werden muss. Es sagt nichts über die tatsächlich zu leistenden Stunden aus!

Legende: 1 = Kernaufgabe 2 = Unterstützungsaufgabe 3 = Grundaufgabe 0 = Ausbildung zugeordnet, da Ausstattung vorhanden

Nr. StAN Aufgabe Kurzbeschreibung Detailbeschreibung B B ASH Brb BT E ESS F I K(A) K(B) MW MHP N ÖL (A) ÖL (B) ÖL (C) O (A) O (B) O (C) R(A) R (B) R (C) SB (A) SB (B) TS SP TW UL V W (A) W (B) WP (A) WP (B) WP (C) ZTr TZ ZTr Log ZTr FK
Anzahl Teilgebiete 27 28 19 17 16 9 14 27 12 13 27 12 27 19 19 18 9 8 8 23 23 24 29 31 11 20 25 10 16 22 25 22 22 22 13 15 13
1 Absperren/Absichern „Absperren/Absichern“ bedeutet die grundlegende erste Absicherung einer Einsatzstelle und eine Absicherung bzw. Kennzeichnung gegen unbefugtes Betreten. 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3
2 Arbeiten am Wasser „Arbeiten am Wasser“ bedeutet das Arbeiten an Gewässern. Auch überflutete urbane Bereiche sind unter diesem Aspekt zu verstehen. Die Arbeiten umfassen Versorgungs- und Logistikmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung. 1 1 2 2 2 1 1 1 1 2 2 2 2 1 1 2 2 2
3 Behelfsmäßig Überwinden „Behelfsmäßig Überwinden“ bedeutet das Überwinden von Hindernissen oder Gräben mit einfacher Technik. Der Bau von komplexen Strukturen oder dauerhaften Wegen fällt nicht unter diese Aufgabe. 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2
4 Beleuchten (groß) „Beleuchten (groß)“ bedeutet, den Aufbau und Betreiben von Beleuchtungsmitteln in großem Umfang zum Ausleuchten großflächiger Einsatzstellen, -räume und -flächen.
5 Beleuchten (klein) „Beleuchten (klein)“ bedeutet das Ausleuchten von punktuellen Einsatzstellen oder einzelnen Arbeitsstellen mit begrenztem Umfang. Die Beleuchtungsstärke hängt von den Arbeiten ab und liegt bei mindestens 20 Lux. Es ist eine Fläche von bis zu 20 m² pro Beleuchtungssystem auszuleuchten. 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 0 0 0 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2
6 Beräumen mit Erdbaumaschinen „Beräumen mit Erdbaumaschinen“ bedeutet das Bewegen von Bauwerksteilen, Trümmern, Werkstoffen, gefährlichen Gegenständen oder Bodenmaterialien durch Schieben, Ziehen oder Heben mit Erdbaumaschinen. 1 1 1
7 Beräumen/mechanisches Einwirken (leicht) „Beräumen/mechanisches Einwirken (leicht)“ bedeutet das Bewegen und gegebenenfalls vorher Zerteilen von Bauwerksteilen, Trümmern, Werkstoffen, gefährlichen Gegenständen oder Bodenmaterialen mit Hilfe von hydraulischen, pneumatischen, elektrischen, kraftstoffbetriebenen oder thermisch arbeitenden Werkzeugen. Zu den Werkzeugen zählen beispielsweise Trennschleifer, Kettensäge, Hydraulikheber, Hebekissen oder Schweißgeräte. 1 1 2 1 1 1 1 1 2 2 2 2
8 Bergen/Retten von Personen (mittel) „Bergen/Retten von Personen (mittel)“ bedeutet das Befreien von Personen aus Zwangslagen und den Transport bis zu einem mit dem Rettungsdienst definierten Übergabepunkt. Hierunter fallen eingeschlossene, verschüttete oder in Fahrzeugen eingeklemmte Personen. Es kommen dabei auch Elemente zum Retten aus Höhen und Tiefen zum Einsatz. Die Arbeitshöhe ist dabei in der Regel auf 30 m beschränkt. Im lotrechten Arbeiten kann ein Höhenunterschied von 30 m überbrückt werden. Die Gewichtsbegrenzung liegt bei 150 kg. Das im THW eingesetzte Phasenmodell für den Bergungseinsatz wird in der Ausprägung dieser Aufgabe bis zur Phase 3 ausgeführt. Die einzusetzenden Rettungsmethoden sollen eine möglichst schonende aber zügige Rettung der Betroffenen ermöglichen und erfolgen ggf. in enger Absprache mit dem medizinischen Personal. Eine Versorgung der Betroffenen oberhalb der lebensrettenden Sofortmaßnahmen findet durch das THW nur im Ausnahmefall statt, wenn kein anderweitiges medizinisches Personal verfügbar ist. 1 1 1 1 2 2
9 Bergen/Retten von Tieren/Sachwerten (manuell) „Bergen/Retten von Tieren/Sachwerten (manuell)“ bedeutet das Befreien von Tieren aus Zwangslagen und den Transport von Tieren oder Sachwerten bis zu einem definierten Übergabepunkt. Die einzusetzenden Rettungsmethoden sollen eine möglichst schonende aber zügige Rettung der Tiere ggf. in enger Absprache mit einem Veterinär ermöglichen. Eine medizinische Versorgung der Tiere wird durch das THW nicht sichergestellt. 1 1 1 1 2 2
10 Bergen/Retten von Personen aus Wassergefahren „Bergen/Retten Personen aus Wassergefahren“ bedeutet das Aufnehmen oder sichere Geleiten von Menschen, die mittelbar durch Wasser bedroht sind. Dabei handelt es sich vorrangig um vom Wasser eingeschlossene Personen. Das Retten von Ertrinkenden z. B. bei Badeunfällen ist dabei keine primäre Aufgabe des THW. Letztere Aufgabe wird vorrangig zur Eigenrettung angewendet (Person über Bord) und beschränkt sich in der Regel auf Maßnahmen, die vom Boot aus durchführbar sind. Arbeiten unter Wasser zählen nicht zu dieser Aufgabe. 1 1
11 Bergen/Retten von Tieren/Sachwerten aus Wassergefahren „Bergen/Retten von Tieren/Sachwerten aus Wassergefahren“ bedeutet das Aufnehmen von Tieren und Sachwerten, die mittelbar oder unmittelbar durch das Wasser bedroht sind bzw. zerstört werden können. Mit Hilfe von technischen Systemen können auch Hindernisse aus dem Wasser entfernt werden, um einen freien Abfluss zu gewährleisten oder Bauwerke zu schützen. Arbeiten unter Wasser zählen nicht zu dieser Aufgabe. 1 1
12 Beschaffen/Bevorraten „Beschaffen/Bevorraten“ bedeutet das Organisieren und Durchführen von Beschaffungsmaßnahmen und das Einrichten und Betreiben eines Lagers im Einsatzfall. Hierunter fallen auch Planungen für den Bedarf bei langfristigen oder größeren Einsatzlagen sowie Maßnahmen der Buchhaltung. Auch der Umgang und die Verwaltung von Verbrauchsgütern, Betriebsstoffen sowie Lebensmitteln fallen in diese Aufgabe. Die Durchführung dieser Aufgabe erfolgt in einer Stelle Logistik und ist eng mit der übergeordneten Führungsstelle abzustimmen. Eine planbare Beschaffung oder eine Bevorratung im OV ist hiermit nicht gemeint. 1 1 0
13 Psychosoziale Notfallversorgung THW „Psychosoziale Notfallversorgung THW“ bedeutet die Übernahme der allgemeinen Betreuungsaufgaben sowie die Betreuung in Bereichen erhöhter Gefährdungen unter besonderen psychischen Belastungen für THW-Angehörige (PSNV-E).
14 Bewegen von Lasten (technisch, leicht) „Bewegen von Lasten (technisch, leicht)“ bedeutet das Bewegen von Lasten bis zu 5 t mittels unterschiedlicher technischer Verfahren im direkten Zug oder mit Druck. Bei Verfahren mittels (Draht-)Seilen kann durch Rollen die zur Bewegung notwendige Kraft verringert oder die Zugrichtung geändert werden. Die notwendigen Sicherungsmaterialien werden in einem geringen Umfang mitgeführt. 1 1 1 2 2 1 1 2
15 Bewegen von Lasten (technisch, mittel) „Bewegen von Lasten (technisch, mittel)“ bedeutet das Bewegen von Lasten bis zu 15 t mittels unterschiedlicher technischer Verfahren im direkten Zug oder mit Druck. Die notwendigen Sicherungsmaterialien werden in einem geringen Umfang mitgeführt. 1 1 1 1 1
16 Bewegen von Lasten (technisch, schwer) „Bewegen von Lasten (technisch, schwer)“ bedeutet das Bewegen von Lasten über 15 t mittels unterschiedlicher technischer Verfahren im direkten Zug oder mit Druck. Die notwendigen Sicherungsmaterialien werden in einem geringen Umfang mitgeführt. 1 1 1 1
17 Brückenbau „Brückenbau“ bedeutet das Anfertigen von dauerhaften Behelfsbrücken für den Straßen- oder Schienenverkehr mittels Systemkonstruktionen. Die zu verwendenden Systeme werden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und den Verkehrslastträgern vorgegeben. Die Konstruktionsunterlagen liegen dem THW vor. Das notwendige Material wird in Lagern, die im Auftrag des BMVI geführt werden, bereitgehalten. Das THW hält nur Übungsmaterial für die unterschiedlichen Systeme vor. 1
18 Brückenbau/Stegebau (behelfsmäßig) „Brückenbau/Stegebau (behelfsmäßig)“ bedeutet das Überwinden von Hindernissen oder Gräben mit einfachen Konstruktionen aus Holz oder Metall. 2 2 1
19 Schwimmbrückenbau „Schwimmbrückenbau“ bedeutet den Bau von schwimmenden Behelfsübergängen. Grundlage bilden die schwimmenden, mobilen oder stationären Arbeitsplattformen. Die Wahl der Arbeitsplattform ist abhängig von den Gewässerparametern und der geforderten Tragfähigkeit der Schwimmbrücke. Hierbei kann eine Entfernung von mindestens 15 m überbrückt werden. Die Systeme sind durch die Kombination des Materials aus mehreren Teileinheiten erweiterbar. 1
20 Brunnenbau „Brunnenbau“ bedeutet das Errichten und die Instandsetzung von Brunnen für die Trinkwassergewinnung. Die Instandsetzung führt die Teileinheit im Rahmen ihrer fachlichen Möglichkeiten an allen Brunnentypen durch. Im Rahmen der Errichtung können Brunnen für unterschiedliche Anforderungen gebaut werden. 1
21 Einrichten und Betreiben Meldekopf/Lotsenstelle „Einrichten und Betreiben Meldekopf/Lotsenstelle“ bedeutet ankommende Teileinheiten des THW oder Dritter nach einem einheitlichen System zu registrieren, sie mit notwendigen Informationen zu versorgen und an ihren Zielort weiterzuschicken oder mittels Kräften zu überführen bzw. den Transfer zu unterstützen. 2 1 2 1
22 Einrichten und Betreiben THW-FüSt und FmZ „Einrichten und Betreiben THW-FüSt und FmZ“ bedeutet das Einsatzgeschehen abstrahiert darzustellen und zu strukturieren, vorhandenes Personal und Material zu koordinieren und notwendiges Personal und Material nachzufordern. Die Arbeitsweise und Aufgabenaufteilung erfolgt gemäß DV 1‑100. Zur Kommunikation kann eine Fernmeldezentrale eingerichtet werden.
23 Elektroarbeiten (Betrieb, klein) „Elektroarbeiten (Betrieb, klein)“ bedeutet die Inbetriebnahme und den dauerhaften Betrieb von mobilen und tragbaren Stromerzeugern mit einer Leistung von mindestens 13 kVA. Der Betrieb des Aggregates erfolgt grundsätzlich im Inselbetrieb ohne zusätzliche Erdung. Es werden keine permanenten Leitungen verlegt oder genutzt. Wenn die technischen Voraussetzungen zur Einspeisung gegeben sind, kann diese für den Ortsverband erfolgen. 2 2 2 1 2 1 2 2 2 1 0 0 0 0 0 0 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2
24 Elektroarbeiten (Betrieb, mittel) „Elektroarbeiten (Betrieb, mittel)“ bedeutet die Inbetriebnahme und den dauerhaften Betrieb von mobilen fahrbaren Netzersatzanlagen im mittleren Leistungssegment von ca. 50 bis 75 kVA. Im Betrieb kann Strom für unterschiedliche Netzformen zur Verfügung gestellt werden. Die Einspeisung in bestehende Netze erfolgt nur nach einer Trennung vom restlichen Stromnetz. 1
25 Elektroarbeiten (Betrieb, groß) „Elektroarbeiten (Betrieb, groß)“ bedeutet die Inbetriebnahme und den dauerhaften Betrieb von mobilen fahrbaren Netzersatzanlangen im Leistungssegment oberhalb von 200 kVA. Im Betrieb kann Strom für unterschiedliche Netzformen zur Verfügung gestellt werden. Hierzu gehören der Aufbau eines temporären Verteilnetzes und die Einspeisung in stromlose Gebäude oder bestehende Netze. Dabei können auch mehrere Aggregate gekoppelt werden. 1
26 Elektroarbeiten (Netz- und Leitungsbau, groß) „Elektroarbeiten (Netz- und Leitungsbau, groß)“ bedeutet die Durchführung von Netz- und Leitungsarbeiten für eine dauerhafte Nutzung von elektrischen Infrastrukturen. Hierbei werden entweder bestehende Leitungssysteme in Stand gesetzt oder neue Leitungssysteme aufgebaut. Die Arbeiten erfolgen sofern erforderlich in Abstimmung mit Energieversorgungsunternehmen. Die Grenze liegt hier im 10 kV-Bereich für den Freileitungsbau. 1
27 Erkunden (Boden) „Erkunden (Boden)“ bedeutet die Erkundung von Schadensgebieten oder Einsatzstellen. Eine Erkundung aus der Luft ist hier nicht inbegriffen. 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3
28 Erkunden (Luft) „Erkunden (Luft)“ bedeutet die Durchführung von Maßnahmen zur Erkundung von Schadensgebieten aus der Luft, um die Bodenerkundung zu untermauern. Hierbei können unterschiedliche unbemannte Luftfahrtsysteme zum Einsatz kommen. Die Art der Datenerfassung beziehungsweise das Sensorsystem ist vom Einsatzauftrag abhängig und kann modular angepasst werden. Die Daten werden einerseits lokal genutzt und andererseits den Führungsstellen zur Verfügung gestellt. 1
29 Ersthelfen „Ersthelfen“ bedeutet das Leisten Erster Hilfe im Sinn einer einfachen Erstversorgung analog zu Anforderungen für Betriebe und Baustellen. 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3
30 Einsatzstellensicherung „Einsatzstellensicherung“ bedeutet den Aufbau und den Betrieb eines Einsatzstellensicherungssystems zur Erfassung von Bewegungen jeglicher Art von angeschlagenen oder instabilen Konstruktionen, Erdmassen oder sonstigen Objekten. Zudem gehören die Auswertung der Messdaten, die Erstellung von Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise sowie die Warnung von Einsatzkräften dazu. 1
31 Fernmelden „Fernmelden“ bedeutet den Austausch von Informationen zwischen verschiedenen Strukturen. Dabei werden BOS-Funk (analog/digital) sowie eingeschränkte, vorkonfektionierte Telefonie genutzt. Der Aufbau darüber hinausgehender Strukturen oder die Erweiterung vorhandener Strukturen zur Steigerung der Führungsfähigkeit ist nicht Bestandteil dieser Aufgabe. 1 2 2 1 1 1
32 Führen „Führen“ bedeutet allgemein die Führung und Koordinierung von Einsatzkräften oder taktischen Teileinheiten. Die Aufgabe beschränkt sich auf das Führen von Kräften in der eigenen Teileinheit und ggf. weiteren unterstellten Trupps mit einfachen Unterstützungsmitteln. Hierzu gehört auch die Kommunikation mit der übergeordneten Führungsebene. 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3
33 Heben (Personen) „Heben (Personen)“ bedeutet die Fähigkeit mittels Arbeitsmaschinen Personen in der Höhe aufzunehmen, abzusetzen oder das Arbeiten in der Höhe zu ermöglichen. 1
34 Kranen (leicht) „Kranen (leicht)“ bedeutet Lasten sicher anzuschlagen, mit einem Ladekran gezielt anzuheben und zu bewegen. Hierbei ist eine Last von mindestens 0,6 t in 10 m Entfernung zum Kranfahrzeug (Lastaufnahmepunkt) abzusetzen. 1 1
35 Kranen (mittel) „Kranen (mittel)“ bedeutet Lasten sicher anzuschlagen, mit einem Ladekran gezielt anzuheben und zu bewegen. Hierbei ist eine Last von mindestens 2 t in 10 m Entfernung zum Kranfahrzeug (Lastaufnahmepunkt) abzusetzen. 1 1 1
36 Kranen (schwer) „Kranen (schwer)“ bedeutet Lasten sicher anzuschlagen, mit einem Ladekran gezielt anzuheben und zu bewegen. Hierbei ist eine Last von mindestens 4 t in 10 m Entfernung zum Kranfahrzeug (Lastaufnahmepunkt) abzusetzen. 1
37 Laborarbeiten „Laborarbeiten“ bedeutet Wasser nach den anerkannten Regeln der Technik zu beproben, auf ausgewählte chemische und biologische Gefahren zu analysieren und die Aufbereitung anzupassen. Auf diese Weise kann die Qualität des Wassers konstant gehalten werden. 1
38 Zerteilen Holz „Zerteilen Holz“ bedeutet zum einen den Zuschnitt von Holz, welches für den Bau von Konstruktionen benötigt wird und zum anderen das Beseitigen von Hindernissen und Gefahren. 1 1 2 1 1 2 2
39 Netz- und Leitungsbau (Abwasser, groß) „Netz- und Leitungsbau (Abwasser, groß)“ bedeutet das Erkennen von Schäden, die Instandsetzung oder den Aufbau von temporären oder dauerhaften Leitungen für den Transport von Abwasser. Dies kann sowohl ober- als auch unterirdisch erfolgen. Der Umfang der Reparaturtätigkeiten begrenzt sich dabei auf das Leitungsnetz ab der Hausanschlussebene/Übergabepunkt und einen örtlich begrenzten Schaden. 1 1 1
40 Netz- und Leitungsbau, Sicherungsmaßnahmen (Elektro) „Netz- und Leitungsbau, Sicherungsmaßnahmen (Elektro)“ bedeutet das Erkennen von Gefahrstellen, die durch Defekte im Leitungsnetz entstehen und das Ergreifen geeigneter Sicherungsmaßnahmen. Hierzu zählen auch das Vermeiden eines Zutritts von Unbefugten und das Abschalten der Stromversorgung. 1 1
41 Netz- und Leitungsbau, Sicherungsmaßnahmen (Gas) #NV
42 Netz- und Leitungsbau, Sicherungsmaßnahmen (Trinkwasser, groß) „Netz- und Leitungsbau, Sicherungsmaßnahmen (Trinkwasser, groß)“ bedeutet das Erkennen und im eingeschränkten Maße auch Beseitigen von Gefahren im Trinkwasserleitungsnetz. Dabei werden in einem begrenzten Umfang provisorische oder dauerhafte Leitungsnetze gebaut sowie defekte Leitungen abgesperrt und abgesichert. Die Arbeiten werden oberhalb der Absperreinrichtung zum Hausanschluss durchgeführt. 1
43 Niederlegen von Bauwerken oder Bauwerksteilen (Baumaschine, Radlader) „Niederlegen von Bauwerken oder Bauwerksteilen (Erdbaumaschine, Radlader)“ bedeutet die gesicherte und kontrollierte Minimierung von Gefahren durch instabile Bauwerke oder Bauwerksteile mit Hilfe von Erdbaumaschinen. Dabei werden Höhen von mindestens 3 m erreicht. 1
44 Orten (biologisch) „Orten (biologisch)“ bedeutet das Suchen vermisster oder verschütteter Personen mittels Suchhunden. Die Suche nach abgängigen Personen ist bei vorhandener Ausbildung ebenfalls möglich. Dies stellt jedoch keinen Schwerpunkt dar. 1 1
45 Orten (technisch, Boden) „Orten (technisch, Boden)“ bedeutet das Suchen vermisster oder verschütteter Personen mittels technischem Gerät. Dabei kommen vor allem akustische und visuelle Ortungsmethoden zum Einsatz. Auch die Suche nach Hohlräumen, in denen Personen vermutet werden und das Eindringen in diese mittels Ortungsgeräten gehört dazu. 1 1
46 Pumparbeiten (klein) „Pumparbeiten (klein)“ bedeutet die Durchführung jeglicher Pumparbeiten mit einer Gesamtleistung von ca. 1.000 l/min über eine Gesamtlänge von mindestens 200 m. Zum Erreichen der Pumpleistung werden unterschiedliche Pumpen mit C-Storz kombiniert. 1 1 2 2 1 1 1
47 Pumparbeiten (mittel) „Pumparbeiten (mittel)“ bedeutet die Durchführung jeglicher Pumparbeiten mit einer Gesamtleistung von ca. 5.000 l/min über eine Gesamtlänge von mindestens 200 m. Zum Erreichen der Pumpleistung werden unterschiedliche Pumpen mit B- und C-Storz kombiniert. 1
48 Pumparbeiten (groß) „Pumparbeiten (groß)“ bedeutet die Durchführung jeglicher Pumparbeiten mit einer Gesamtleistung von ca. 15.000 l/min über eine Gesamtlänge von mindestens 600 m. Zum Erreichen der Pumpleistung werden unterschiedliche Pumpen mit A-Storz kombiniert. Die Fachgruppe führt auch die notwendige Ausstattung zur Ableitung und Pufferung des Wassers über eine Gesamtlänge von mindestens 600 m mit. In Kombination mit den anderen Pumpen kann eine Strecke von 1.000 m überbrückt werden. 1 1 1
49 Pyrotechnisches Darstellen „Pyrotechnisches Darstellen“ bedeutet das Unterstützen von Übungen mit explosionsgefährlichen Stoffen, die nicht zu den Sprengstoffen zählen, um ein realistisches Übungsbild zu erzeugen. Dabei kommen auch Gegenstände oberhalb der Kategorie 2 für Feuerwerkskörper, T1 für Theaterstücke oder P1 für sonstige pyrotechnische Objekte zum Einsatz. Die Aufgabe umfasst alle Arbeiten, die in der Planung, Genehmigung, der realen Vorbereitung und Durchführung vor Ort sowie der Entsorgung anfallen. 1
50 Reparieren, Instandsetzen „Reparieren, Instandsetzen“ bedeutet das Durchführen von Maßnahmen zum Erhalt der materiellen Einsatzbereitschaft im Einsatz. Diese beschränken sich dabei auf zulässige Arbeiten, die nicht von einer Fachwerkstatt übernommen werden müssen. Nach erfolgter Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit wird eine Prüfung gemäß der im THW gültigen Vorschriften vorgenommen oder veranlasst. 1
51 Schweißen (PE/PVC) „Schweißen (PE/PVC)“ bedeutet das Zusammenfügen von Kunststoffen aus Polyethylen (PE) oder Polyvinylchlorid (PVC) vorrangig für den Netz- und Leitungsbau. 2 2
52 Schweißen, Brennschneiden (Metalle, autogen) „Schweißen, Brennschneiden (Metalle, autogen)“ bedeutet das Zusammenfügen oder Trennen von geeigneten metallischen Materialien. 1 1 2 2 2
53 Separieren, Sichern Öl/Wasser „Separieren, Sichern Öl/Wasser“ bedeutet das maschinelle Abtrennen eines Ölfilms (oder physikalisch vergleichbarer Substanzen) vom Wasser sowie das Ausbringen von Ölsperren zur Verhinderung einer Schadensausbreitung. Hierzu kann entweder das Öl/Wasser-Gemisch direkt aus einem Gewässer mittels Pumptechnik entnommen werden oder in Zwischenbehältern aufgenommen werden. Neben dem maschinellen Separieren kann auch eine manuelle Aufnahme des Schadstoffes durch andere Techniken erfolgen. Für die Erfüllung dieser Aufgabe kann die Zusammenarbeit mit anderen Teileinheiten oder Dritten, wie dem Havariekommando, erforderlich sein. Der Transport des Öl/Wasser-Gemisches über größere Entfernungen wird nicht vom THW durchgeführt. 1 1 1
54 Sprengen „Sprengen“ bedeutet das Planen, reale Vorbereiten und Durchführen jeglicher Arbeiten, die im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Bauwerken, Erd-, Eis-, Holz- oder Metallobjekten durch explosionsgefährliche Stoffe stehen. Hierunter fallen zum Beispiel Zugänge und Zuwege schaffen, Trümmer zerkleinern oder beseitigen, Gebäude kontrolliert niederlegen oder verkeiltes Treibgut oder Eis vor Brücken und Einlässen beseitigen, sprengtechnische Brunnenregenerierung. Das Sprengen unter Wasser sowie das Sprengen von Schneefeldern gehören nicht zu dieser Aufgabe. 1
55 Technisch sichern, Hilfskonstruktionen errichten „Technisch sichern, Hilfskonstruktionen errichten“ bedeutet die Absicherung von angeschlagenen oder einsturzgefährdeten Gebäuden oder Gebäudeteilen, um Personen zu retten oder Sachwerte zu bergen und Gefahren abzuwenden. Hierbei kommen Konstruktionen aus Holz oder Metall zum Einsatz. Die anzuwenden Konstruktionselemente sind von den eingesetzten Materialien und der zu sichernden Last abhängig. 1 1 1 1
56 Technisch sichern/ Errichten Hilfskonstruktionen ASH „Technisch sichern, Hilfskonstruktionen errichten ASH“ bedeutet den Einsatz des Abstützsystem Holz (ASH) bestehend aus mittelschweren Hölzern. Hierbei lassen sich vorgefertigte Baugruppen im Einsatz systematisch zusammenfügen. Sie dienen zum leistungsfähigen Abstützen von angeschlagenen Gebäuden oder Gebäudeteilen. Diese Konstruktionen sind in der Lage, auch hohe horizontale statische wie dynamische Lasten bei hoher Steifigkeit, also geringer Eigenverformung, abzutragen. Das ASH ermöglicht das Abstützen bis zur Abstützklasse III schwere Abstützungen. 1
57 Technisch sichern/ Errichten Hilfskonstruktionen EGS „Technisch sichern/ Errichten Hilfskonstruktionen EGS“ Einsatzgerüstsystem (EGS) bedeutet den Einsatz eines modularen Gerüstsystems mit metrischem Grundrastermaß. Es bietet die Möglichkeit der Abtragung lotrechter Lasten, wie Decken, Stürze und horizontal liegender Bauteile. 1 1
58 Tiefbauarbeiten/Erdarbeiten (leicht) „Tiefbauarbeiten/Erdarbeiten (leicht)“ bedeutet das Bewegen von Erdmassen oder das Ausheben von Gruben und Gräben mittels manueller Techniken. 1 1 2 2 1 1 2 2 2 2 2 2 2
59 Tiefbauarbeiten/Erdarbeiten (mittel) „Tiefbauarbeiten/Erdarbeiten (mittel)“ bedeutet den Einsatz von maschineller Unterstützung beim Bewegen von Erdmassen, Anlegen von Wällen oder Ausheben von Gruben und Gräben. Die manuellen Arbeiten werden durch technischen Mittel unterstützt. Die Leistungsfähigkeit von Erdbaumaschinen wird hierbei allerdings nicht erreicht.
60 Tiefbauarbeiten (schwer) „Tiefbauarbeiten (schwer)“ bedeutet das Ausheben von Gruben und Gräben mittels Erdbaumaschinen in größerem Umfang. Dabei können auch Tiefen von mehr als 3 m erreicht werden. 1
61 Tragen Atemschutz (leicht) „Tragen Atemschutz (leicht)“ bedeutet die Durchführung jeglicher Arbeiten unter leichtem Atemschutz, also Halbmasken und Vollmasken mit Filtern. Die Grenzen zwischen Atemschutz "leicht" und "schwer" werden durch das Atemschutzkonzept des THW vorgegeben. 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2
62 Tragen Atemschutz (schwer) „Tragen Atemschutz (schwer)“ bedeutet die Durchführung jeglicher Arbeiten unter schwerem Atemschutz. Die Grenzen werden dabei durch das Atemschutzkonzept des THW vorgegeben. 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2
63 Tragen CSA (leicht) „Tragen CSA (leicht)“ bedeutet die Durchführung jeglicher Arbeiten mit dem leichten Chemikalienschutzanzug (CSA). Die Aufgaben werden dabei durch das CBRN-Konzept des THW vorgegeben. 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2
64 Transportieren von Gefahrgütern (Land, leicht) „Transportieren von Gefahrgütern (Land, leicht)“ bedeutet jeglichen Transport von Gefahrgütern auf dem Landweg unterhalb der 1.000-Punkte Grenze. Hierzu werden die eigenen Transportkapazitäten genutzt. Alle Transporte, die weiteren ADR-Regelungen unterliegen, sind in dieser Aufgabe ausgeschlossen. 1 1 2 2 1 2 2
65 Transportieren von Gütern (Land) „Transportieren von Gütern (Land)“ bedeutet jeglichen Transport von Gütern auf dem Land. Es werden Stückgüter in jeglicher Form verladen und transportiert. Der Transport von verpackten Lebensmitteln fällt nur in dieses Aufgabengebiet, wenn die gültigen Rechtsvorschriften in Bezug auf Hygiene eingehalten werden können. Der Transport von Schüttgut kann nur in entsprechend dafür vorgesehenen Behältnissen erfolgen, sofern das Transportfahrzeug nicht explizit dafür geeignet ist. 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1 2 2
66 Transportieren von Gütern (Wasser, mittel) „Transportieren von Gütern (Wasser, mittel)“ bedeutet die sichere Verbringung von Stückgütern jeglicher Art auf dem Wasserweg. Die Versorgung von Einsatzkräften oder eingeschlossenen Personen mit notwendigen Nahrungsmitteln oder Betriebsstoffen gehört auch zu dieser Aufgabe, wenn der Wasserweg eine Option ist. Es müssen Güter bis zu 1 t Gewicht und einem Grundmaß von 2 x 3 m transportiert werden können. Der Transport von Gefahrgut inklusive Spreng- und Zündmitteln stellt einen Ausnahmefall dar und gehört unter Einhaltung der ADR-Regelungen nur dann zu diesem Aufgabenspektrum, wenn keine andere Transportmöglichkeit vorhanden ist. Die Be- und Entladung des Wasserfahrzeuges kann dabei entweder über die Bugklappe oder einen Kran erfolgen. 1 1
67 Transportieren von Personen (Land) „Transportieren von Personen (Land)“ bedeutet jeglichen Transport von Personen auf dem Land. 2 1 1
68 Transportieren von Personen (Wasser, mittel) „Transportieren von Personen (Wasser, mittel)“ bedeutet den Transport von Personengruppen (bis ca. 10 Personen zzgl. 4 Personen Betriebspersonal) auf dem Wasser. Der Einstieg in das Wasserfahrzeug kann entweder seitlich oder über die Bugklappe erfolgen. 1 1
69 Trinkwasseraufbereitung „Trinkwasseraufbereitung“ bedeutet die Aufbereitung von Wasser zu Trinkwasser (bis zu 15 m³). Die Leistungsfähigkeit hängt dabei von der verfügbaren Anlage ab. Der Betrieb der Anlage ohne Leistungseinbußen aus verfahrenstechnischer Sicht ist für 2 bis 3 Tage sicherzustellen. 1
70 Trinkwasserförderung „Trinkwasserförderung“ bedeutet die Einspeisung des produzierten Trinkwassers in bestehende Leitungssysteme mit geeigneten Mitteln und somit die Sicherstellung der Versorgung. 1
71 Trinkwasserlagerung „Trinkwasserlagerung“ bedeutet die Lagerung von ungefähr 10 m³ Trinkwasser in geeigneten Gefäßen ohne eine Verschlechterung der Trinkwasserqualität. 1
72 Trinkwassertransport „Trinkwassertransport“ bedeutet den Transport des produzierten Trinkwassers entweder in einem großen Tank und/oder in mehreren kleinen Tankgebinden. 1
73 Trinkwasserverteilung „Trinkwasserverteilung“ bedeutet die Abgabe von Trinkwasser aus Transportbehältnissen in kleinere Zwischendepots oder an Ausgabestellen. Der Betrieb einer Ausgabestelle an die Bevölkerung ist kein Bestandteil dieser Aufgabe. 1
74 Umgehen mit Gefahrstoffen (Land) „Umgehen mit Gefahrstoffen (Land)“ bedeutet die Verwendung von Stoffen, die schädliche Auswirkungen auf die Umwelt oder den Menschen haben können. Diese Aufgabe umfasst auch die fachgerechte Lagerung der Gefahrstoffe und die Veranlassung einer sachgerechten Entsorgung. Beim Einsatz der Gefahrstoffe können zusätzliche Regelungen, wie der Umweltschutz zu beachten sein. Darüber hinaus kann das Tragen einer zusätzlichen Schutzausstattung in Ergänzung zur persönlichen Schutzausstattung notwendig werden. 1 2 2
75 Umschlagen (Schüttgut) „Umschlagen (Schüttgut)“ bedeutet das Aufnehmen von Schüttgut im Wesentlichen mit einer Erdbaumaschine oder einem anderen maschinellen Hilfsmittel und das Abladen in geeigneten Transportbehältern oder Transportfahrzeugen. 1 1 1 2 2
76 Umschlagen (Stückgut) „Umschlagen (Stückgut)“ bedeutet das Aufnehmen von Stückgut im Wesentlichen mit einer Arbeitsmaschine und das Abladen in geeigneten Transportbehältern oder Fahrzeugen. 1 1 0 2 2 2 1 1 0 2 2 2
77 Unterwassererkundung „Unterwassererkundung“ bedeutet die Erkundung des Untergrunds mit Hilfe technischer Systeme und die Bewertung der Lage. Der Einsatz von Tauchern fällt nicht in diese Aufgabe. 1 1
78 Vermessen „Vermessen“ bedeutet die Bestimmung und Bewertung des Geländeprofils. Hierzu gehört das Einmessen von Flächen (z. B. Aufbauplatz im Bereich Brückenbau, Bereitstellungsraum), die Bestimmung von Entfernungen und Richtungen oder Neigungen sowie die Bestimmung von Höhen oder Tiefen. Die gemessenen Daten werden den notwendigen Stellen zur weiteren Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Aufgabe umfasst auch die Beratung von Dritten zur weiteren Vorgehensweise auf der Basis der Messdaten. 2 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2
79 Verpflegen (Einrichten und Betreiben einer Stelle Verpflegung) „Verpflegen“ bedeutet den Umgang, das Zubereiten, Ausgeben und fachgerechte Entsorgen von Lebensmitteln oder portionierten Mahlzeiten gemäß den rechtlichen Vorgaben unter Beachtung der Hygieneregeln im THW. Hierunter fallen auch planerische Maßnahmen für die Sicherstellung einer ausgewogenen Ernährung bei längeren Einsatzmaßnahmen. Bei einer Ausstattung mit einer THW-Feldküche ist die Teileinheit in der Lage 250 Personen mit drei Mahlzeiten (mindestens eine davon warm) sowie Getränken für die Dauer von 24 Stunden zu versorgen. Dabei steht pro Mahlzeit immer eine vegetarische Variante zur Verfügung. 1
80 Notunterbringung „Notunterbringung“ bedeutet die behelfsmäßige Unterbringung und Ordnung von Einsatzkräften (in der Größenordnung von zwei taktischen Teileinheiten und einer kleinen Führungseinheit) und Betroffenen in der Nähe des Einsatzgebiets. Alle damit unmittelbar zusammenhängenden Aufgaben werden hierunter ebenfalls subsummiert. 1
81 Notversorgung „Notversorgung“ bedeutet die erste Notversorgung von Einsatzkräften und Betroffenen mit den erforderlichen Verbrauchsmitteln/Betriebsstoffen und die damit zusammenhängenden Aufgaben. 1
82 Eigenschutz „Eigenschutz“ bedeutet das Erkennen und die Absicherung der Einsatzkräfte gegen allgemeine Gefahren an der Einsatzstelle. 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3
83 Datenverarbeitung „Datenverarbeitung“ bedeutet die Speicherung eingegangener Daten und die Bearbeitung dieser mittels IT‑Infrastruktur oder manueller Auswertung sowie die Beurteilung dieser Daten in Bezug auf den Einsatz. Dies bezieht sich sowohl auf Messdaten/Beobachtungsdaten von eingesetzten Geräten als auch eingegangene Meldungen. Die Datenbearbeitung sollte dabei möglichst medienbruchfrei erfolgen, da dies eine Weitergabe der Daten vereinfacht. 2 1 2 2 2 2 1 1 1
84 Übertragung/Transport von Daten (einfach) „Übertragung/Transport von Daten (einfach)“ bedeutet das Verfügbarmachen der Daten, die lokal erzeugt werden, für andere Stellen. Dabei werden unterschiedliche leitergebundene und nicht leitergebundene Verfahren eingesetzt und öffentliche und nichtöffentliche technische Datenübertragungswege genutzt. Die Wahl des Verfahrens wird durch die zu übertragende Datenmenge, die Ausfallsicherheit und die Schutzbedürftigkeit der Daten festgelegt. Einzig die Nutzung von direkter Satellitenkommunikation ist nicht Bestandteil dieser Aufgabe. Für den Einsatz werden vorkonfigurierte Systeme genutzt, welche dem Stand der Technik entsprechen und die notwendigen Sicherheitsbestimmungen einhalten. Für die Übertragung von Daten in einem lokalen Raum und die Übertragung von Daten in einen entfernteren Bereich können parallel unterschiedliche Verfahren zum Einsatz kommen. Die Datenübertragungsrate entspricht dabei der aktuellen marktüblichen Anforderung. 1 1 1 2 2 2 2 2 2 1
85 Übertragung/Transport von Daten (komplex) „Übertragung/Transport von Daten (komplex)“ bedeutet die Zurverfügungstellung der Daten, die lokal erzeugt werden, für andere Stellen über große Distanzen, die Versorgung von Gebieten mit fehlender Kommunikation oder die Überbrückung von Gebieten mit ausgefallener Kommunikation. Dabei kommen leitergebundene und nichtleitergebundene Verfahren zum Einsatz für die Anbindung vor Ort zum Einsatz. Der Transfer über große Entfernungen (mindestens 10 km; im Regelfall sollten 30 bis 40 km erreicht werden) erfolgt über gerichtete Kommunikationsmittel oder Satellitenanbindung. Die Wahl des Verfahrens ist von den lokalen Gegebenheiten, dem Auftrag sowie der verfügbaren Technik abhängig. Für den Einsatz werden vorkonfigurierte Systeme genutzt, welche dem Stand der Technik entsprechen und die notwendigen Sicherheitsbestimmungen für die Datenübertragungen einhalten. Die Datenübertragungsrate entspricht dabei der aktuellen Anforderung (mindestens jedoch 50 MBit). 1 1
86 Einrichten und Betreiben von IuK-Netzen (klein) „Einrichten und Betreiben von LuK-Netzen (klein)“ bedeutet die Planung und den Aufbau neuer Kommunikationsnetzwerke zur Sprach- und Datenübertragung in einem festgelegten Umfang. Die Kommunikationsnetze können in ihrer Wirksamkeit entweder auf einen lokalen Raum eingegrenzt sein, um eine autarke Kommunikation zu ermöglichen oder mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz verbunden werden. Im Bereich des Digitalfunkes beschränkt sich die Fähigkeit auf das Planen und Festlegen der Rufgruppennutzung und die Abstimmung mit den zuständigen Stellen zur Freigabe. Im Bereich der Telefonie werden Verfahren genutzt um zusätzliche Kommunikationsnetze aufzubauen. Diese können entweder autark betrieben werden oder ein bestehendes Netz erweitern. Beim Aufbau des LuK-Netzes werden nach Möglichkeit vorkonfigurierte Systeme genutzt, die modular an die Bedürfnisse angepasst werden können. 1 1
87 Gasinstallation „Gasinstallation“ bedeutet das Errichten und Erweitern von temporären Gasnetzen zur Sicherstellung der eigenen Betriebsfähigkeit. Diese Aufgabe beschränkt sich nur auf die Verteilung von Flüssiggas in Leitungsform. 1
88 Bau von mobilen Arbeitsplattformen auf dem Wasser „Bau von Arbeitsplattformen auf dem Wasser“ bedeutet das Errichten einer Möglichkeit zur Durchführung von verschiedenen Tätigkeiten auf dem Wasser. Die Plattformen können auch anderen Teileinheiten oder Dritten zur Verfügung gestellt werden. Die Arbeitsplattformen können stationär am Uferbereich und mit einer permanenten Verbindung zum Ufer oder mobil auf dem Wasser ohne feste Verbindung zum Ufer eingesetzt werden. 1
89 Beleuchten (mittel) „Beleuchten (mittel)“ bedeutet das Ausleuchten von Flächen und Strecken. Hierbei sind Flächen von ca. 150 m² oder Strecken von ca. 50 m mit mindestens 20 bis 60 Lux pro Beleuchtungssystem zu überbrücken, um größere Einsatzstellen zu beleuchten. Die Beleuchtung ist modular aufbaubar, Kernelement ist eine Lichtmastanlage. 1
90 Durchführung von technischer Hilfe „Durchführung von technischer Hilfe“ bedeutet die Unterstützung anderer Teileinheiten des THW. Die Unterstützung geht hier über die gegenseitige Ergänzung nach dem modularen System des THW hinaus. 1
91 Transportieren von Gütern (Wasser, leicht) „Transportieren von Gütern (Wasser, leicht)“ bedeutet den Transport von Gütern auf dem Wasser bis ca. 500 kg ohne Motorbetrieb. 1
92 Transportieren von Personen (Wasser, leicht) „Transportieren von Personen (Wasser, leicht)“ bedeutet den Transport von Personengruppen (bis ca. 10 Personen inkl. Betriebspersonal) auf dem Wasser ohne Motorbetrieb. 1
93 Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen „Umgang mit Sprengstoffen“ bezeichnet den sicheren Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (Spreng- und Zündmittel) gemäß gesetzlicher Vorgaben und schließt die Teilbereiche Verpackung, Verladung und Transport ein. 1
94 Transportfähigkeit sicherstellen „Transportfähigkeit sicherstellen“ bedeutet die Sicherstellung der Durchführung des Transports von Gütern und Personen. Hinter dieser Aufgabe verbergen sich vor allem die Anwendung der gültigen Vorschriften und die Nutzung der notwendigen Ausstattung zur Ladungssicherung, um einen sicheren Transport zu ermöglichen. 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3
95 Führen von Teileinheiten „Führen von Teileinheiten“ bedeutet das Führen von Teileinheiten des THW oder von Dritten, sodass ein strukturierter Einsatzablauf ermöglicht wird. Dabei kann die Teileinheit z. B. einen Abschnitt übernehmen und sich einer Einsatz(abschnitts-)leitung unterstellen bzw. mit dieser zusammenarbeiten. Die Regelungen der THW DV 1-100 zum Ablauf eines Einsatzes und zur Zusammenarbeit im Einsatz werden dabei beachtet. 1 1 1 1
96 Einrichten und Betreiben von IuK-Netzen (groß) „Einrichten und Betreiben von IuK-Netzen (groß)“ bedeutet die Planung und den Aufbau neuer Kommunikationsnetzwerke zur Sprach- und Datenübertragung. Dabei kann auch eine Verstärkung bestehender Netze wie Digitalfunk oder Mobilfunk in Betracht gezogen werden. 1
97 Transport von Containern „Transport von Containern“ bedeutet den Transport von 10‑Fuß oder 20‑Fuß ISO-Norm-Containern in der Standardhöhe oder andere Transportvorrichtungen mit diesen Aufnahmemaßen aufgrund des Fahrzeuges oder Anhängers einer Teileinheit. In Abhängigkeit ihrer weiteren Fähigkeiten kann die Teileinheit die Container oder die anderen Transportvorrichtungen eigenständig auf- und abladen beziehungsweise be- und entladen. 1 1 1 2 2 2 1 1 1 2 1 2
98 Transport von Gefahrgütern (Land, schwer) „Transportieren von Gefahrgütern (Land, schwer)“ bedeutet jeglichen Transport von Gefahrgütern auf dem Landweg oberhalb der 1000-Punkte Grenze. Dabei werden die greifenden ADR-Regelungen sowie ggf. weitere Vorschriften in Bezug auf Ladungssicherung oder Umweltschutz beachtet. Der Transport von Spreng – und Zündmitteln fällt nicht unter diese Aufgabe. 1 1
99 Mobile Hochwassermessung „Mobile Hochwassermessung“ bedeutet Überwachung und Vorhersage von Wasserständen. Hierzu gehört auch das Georeferenzieren sowie Vernetzen der Messstellen. 1
100 Bergen/Retten von Personen (leicht) „Bergen/Retten von Personen (leicht)“ bedeutet das Befreien von Personen aus Zwangslagen und den Transport bis zu einem mit dem Rettungsdienst definierten Übergabepunkt. Nicht hierunter fallen eingeschlossene, verschüttete oder vermisste Personen genauso wie eingeklemmte Personen in Fahrzeugen. Das im THW eingesetzte Phasenmodell wird in der Ausprägung dieser Aufgabe bis zur Phase 1 ausgeführt. Die einzusetzenden Rettungsmethoden sollen eine möglichst schonende aber zügige Rettung der Betroffenen ermöglichen und erfolgen ggf. in enger Absprache mit dem medizinischen Personal. Eine Versorgung der Betroffenen oberhalb der lebensrettenden Sofortmaßnahmen findet durch das THW nur im Ausnahmefall statt, wenn kein anderweitiges medizinisches Personal verfügbar ist. 1 1 1
101 Bergen/Retten von Personen (schwer) „Bergen/Retten von Personen (schwer)“ bedeutet das Befreien von Personen aus Zwangslagen und den Transport bis zu einem mit dem Rettungsdienst definierten Übergabepunkt. Es kommen hierbei Elemente der Rettung aus Höhen und Tiefen zum Einsatz. Die Arbeitshöhe ist dabei in der Regel auf 30 m begrenzt. Im lotrechten Arbeiten kann ein Höhenunterschied von 30 m überbrückt werden. Die Gewichtsbegrenzung liegt bei 150 kg. Das im THW eingesetzte Phasenmodell für den Bergungseinsatz wird in der Ausprägung dieser Aufgabe bis zur Phase 5 ausgeführt. Die einzusetzenden Rettungsmethoden sollen eine möglichst schonende aber zügige Rettung der Betroffenen ermöglichen und erfolgen ggf. in enger Absprache mit dem medizinischen Personal. Eine Versorgung der Betroffenen oberhalb der lebensrettenden Sofortmaßnahmen findet durch das THW nur im Ausnahmefall statt, wenn kein anderweitiges medizinisches Personal verfügbar ist. 1 1
102 mechanisches Einwirken (schwer) „Mechanisches Einwirken (schwer)“ bedeutet das Beseitigen, Bewegen, Zerkleinern oder Bearbeiten von Bauwerksteilen, Trümmern oder Hindernissen und gefährlichen Gegenständen mit Hilfe einer hydraulischen Arbeitsmaschine, die zur Vermeidung von Gefahren für die Einsatzkräfte auch abgesetzt über ein Fernsteuerung bedient werden kann. 1
103 Erkunden (groß) „Erkunden (groß)“ bedeutet das Zusammentragen von zahlreichen Informationen und deren Bewertung zur Beurteilung der THW-Einsatztaktik und Entscheidung der Vorgehensweise bei größeren Schadenslagen oder komplexen Einsatzlagen. Zu dieser Aufgabe gehört auch eine Entscheidung über den Umfang des THW-Einsatzes bei der komplexen Einsatzlage und eine Abschätzung des daraus entstehende Kräfte-, Mittel- und Zeitbedarfes. Ebenso umfasst diese Aufgabe eine erste Festlegung zur Ordnung des Raumes. Die Erkundung wird durch den Einsatz von digitalen Verfahren und IT-Infrastruktur unterstützt. Eine Erkundung aus der Luft ist hier nicht enthalten. 1 1 1
104 Pressearbeit „Pressearbeit“ bedeutet das Bearbeiten von Presseanfragen in jeglicher Form. Dabei werden Inhalte erstellt, die auf unterschiedlichen Kanälen verbreitet werden können. Hierzu zählt auch das Erstellen von proaktiven Formaten wie Hintergrundinformationen oder Pressemitteilungen.
105 Einsatzberichterstattung „Einsatzberichterstattung“ bedeutet das Erstellen von Inhalten in Wort, Bild oder Video für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit auf unterschiedlichen Kanälen. Im Unterschied zur Pressearbeit werden hier der Umfang und die Schwerpunkte eigenständig festgelegt. Die Inhalte können auch zu einer späteren Einsatznachbereitung herangezogen werden. Der genaue Umfang, der zeitliche Ansatz sowie Durchführung werden mit der Einsatzleitung bzw. der vorgesetzten Führungsebene abgestimmt.
106 Betreuung von Pressevertertern „Betreuung von Pressevertretern“ bedeutet das Versorgen von Pressevertretern mit einsatzrelevanten Informationen sowie die Vermittlung von Interviewpartnern. Das Begleiten von Pressevertretern im Einsatzraum in Abstimmung mit der Einsatzleitung ist ebenfalls Bestandteil dieser Aufgabe. Die Aufgabe umfasst aber auch das Planen, Organisieren und Durchführen von Pressekonferenzen oder Statements der Einsatzleitung.
107 LuK-Arbeit „LuK-Arbeit“ bedeutet das Unterstützen der operativen Einsatzbearbeitung durch koordinative Maßnahmen. Die Aufgabe wird in der Regel nicht unmittelbar vor Ort sondern in den Dienststellen des THW durchgeführt und ist auf die unterschiedlichen Verwaltungsebenen des THW angepasst. Die Aufgaben werden gemäß der DV 1-120 in einem LuK-Stab in Sachgebieten mit spezifischen Schwerpunkten wahrgenommen.
108 Öffentlichkeitsarbeit „Öffentlichkeitsarbeit“ bedeutet die Darstellung des THW, seiner Aufgaben und seiner Tätigkeiten in einer für alle zugänglichen Form. Dies umfasst auch die Durchführung von Veranstaltungen (z. B. Tag der offenen Tür), den Webauftritt oder die Kontaktpflege in sozialen Medien.
109 Ausbilden (OV) „Ausbilden (OV)“ bedeutet das Vermitteln von Wissen entsprechend den Vorgaben des THW. Die Durchführung der Aufgabe kann dabei sowohl in der Art und Weise, im Ort oder in der Tageszeit variieren.
110 Verwalten (OV) „Verwalten (OV)“ bedeutet das Durchführen von allgemeinen Bürotätigkeiten. Dies umfasst die Neuaufnahme oder den Austritt von Helferinnen und Helfern, die Aktualisierung von Kontaktdaten, die Erfassung von Dienstzeiten, die Erstellung von Dienstplänen, die Abrechnung von Übungen, Einsätzen oder sonstigen Veranstaltungen, die Beantragung von Fördermitteln, die Erstellung eines Haushaltsplans und die Mittelbewirtschaftung nach den Vorgaben des THW. Die Aufgabe wird durch den Einsatz von IT-Technik unterstützt.
111 Verpflegen (OV) „Verpflegen (OV)“ bedeutet den Umgang, das Zubereiten, Ausgeben und fachgerechte Entsorgen von Lebensmitteln oder portionierten Mahlzeiten gemäß den rechtlichen Vorgaben unter Beachtung der Hygieneregeln im THW. Hierunter fallen auch planerische Maßnahmen für die Sicherstellung einer ausgewogenen Ernährung bei einer längeren, lokalen Einsatzmaßnahme. Dabei steht pro Mahlzeit bei Bedarf eine vegetarische Variante zur Verfügung. Das Essen wird im OV zubereitet und ausgegeben. Eine Ausgabe an der Einsatzstelle ist nicht Bestandteil dieser Aufgabe, kann im Einzelfall bei vorliegender Qualifikation übernommen werden. Auch die Ausgabe von Getränken fällt unter diese Aufgabe.
112 Jugendarbeit „Jugendarbeit“ bedeutet die Planung, Organisation und Durchführung aller Maßnahmen für die Jugend des Ortsverbandes. Sie schließt die Übernahme der Personensorge und alle damit verbundenen Maßnahmen durch die Verantwortlichen mit ein.
113 Führen des Logistikeinsatzes „Führen des Logistikeinsatzes“ bedeutet die Einrichtung von Logistik-, Versorgungstellen oder Logistikstützpunkten, die Materialverwaltung, die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Lebensmittel- und Verbrauchsgüterversorgung sowie die Koordinierung aller logistischen Maßnahmen in größeren Einsatzlagen in Absprache mit dem S4 der übergeordneten Führungsstelle. 1
114 Einrichten und Betreiben einer Stelle Logisitik „Einrichten und Betreiben einer Stelle Logistik“ bedeutet die Gliederung, den Aufbau und die Nutzung der entsprechenden Betriebsstelle für ihren Aufgabenumfang für den Logistikeinsatz. Die taktische Einbindung der Stelle in den Einsatz erfolgt durch die übergeordnete Führungsstelle. 1
115 Pumparbeiten mit Großpumpe (klein) „Pumparbeiten mit Großpumpe (klein)“ bedeutet die Durchführung jeglicher Pumparbeiten mit einer Großpumpe mit einer Förderleistung von ca. 5.000 l/min. Das notwendige Schlauchmaterial und Zubehör zur Ableitung und entsprechenden Pufferung des Wassers über eine Strecke von mindestens 600 m wird mitgeführt. Die Anschlüsse sind an die Pumpleistung angepasst und bewegen sich in der Regel im Bereich von F-Schläuchen. 1
116 Pumparbeiten mit Großpumpe (mittel) „Pumparbeiten mit Großpumpe (mittel)“ bedeutet die Durchführung jeglicher Pumparbeiten mit einer Großpumpe mit einer Förderleistung von ca. 15.000 l/min. Das notwendige Schlauchmaterial und Zubehör zur Ableitung und entsprechenden Pufferung des Wassers über eine Strecke von mindestens 600 m wird mitgeführt. Die Anschlüsse sind an die Pumpleistung angepasst und bewegen sich in der Regel im Bereich von G- und F -Schläuchen. 1
117 Pumparbeiten mit Großpumpe (groß) „Pumparbeiten mit Großpumpe (groß)“ bedeutet die Durchführung jeglicher Pumparbeiten mit einer Großpumpe mit einer Förderleistung von ca. 25.000 l/min. Das notwendige Schlauchmaterial und Zubehör zur Ableitung und entsprechenden Pufferung des Wassers über eine Strecke von mindestens 600 m wird mitgeführt. Die Anschlüsse sind an die Pumpleistung angepasst und bewegen sich in der Regel im Bereich von G-Schläuchen. 1
118 Sichern Öl/Wasser (klein) „Sichern Öl/Wasser (klein)“ bedeutet die Beseitigung oder das Abdichten von kleineren Leckagen an Tanks oder Rohrleitungen, die sich in der Regel auf die Hausanschlussebene beziehen sowie das Sichern von aufschwimmenden Öltanks. Austretendes Öl kann in begrenztem Umfang mit Bindemitteln aufgenommen werden. Eine Separierung von Öl/Wasser-Gemischen ist nicht Bestandteil dieser Aufgabe. 2 1 1 1 2 2 2
119 Erkunden Öl „Erkunden Öl“ bedeutet die Erkundung von Ölschäden in Bezug auf die Durchführbarkeit von Beseitigungsmaßnahmen zur Verhinderung von weiteren Umweltschäden. Ziel der Erkundung ist eine Festlegung, mit welchem Verfahren die Ölschäden beseitigt werden können. 2 2 1 1 1 2 2 2
120 Einrichten einer Stelle Verpflegung „Einrichten einer Stelle Verpflegung“ bedeutet den zentralen Aufbau und die Inbetriebnahme der Bereiche Zubereitung, Lagerung, Ausgabe und Reinigung. Dies schließt die Versorgung der Bereiche mit der benötigten Infrastruktur ein. Die Verpflegungseinnahme sowie eine dezentrale Verpflegungsausgabe wird organisiert.
121 Beschaffen/Bevorraten/Wälzen von Einsatzreserven „Beschaffen/Bevorraten/Wälzen von Einsatzreserven“ bedeutet das Organisieren und Durchführen von Beschaffungsmaßnahmen und das Einrichten und Betreiben eines Lagers als Daueraufgabe. Ziel ist die permanente Sicherstellung der Versorgung von ca. 250 Personen mit je einer Mahlzeit und einem Getränk. 1
122 Betreuung (allgemein) „Betreuung (allgemein)“ bedeutet das Bereitstellen und Unterbreiten von Angeboten zur Befriedigung sozialer Bedürfnisse und richtet sich an eigene Einsatzkräfte. Zur Aufgabe zählt auch die Versorgung der Betreuten mit Informationen.
123 Bewegen von Lasten (maschinell, mittel) „Bewegen von Lasten (maschinell, mittel)“ bedeutet das Bewegen von Lasten bis zu 15 t mittels Erdbaumaschine im direkten Zug oder mit Druck. Die notwendigen Sicherungsmaterialien werden in einem geringen Umfang mitgeführt. 1 1 1
124 Elektroarbeiten (Betrieb, sehr groß) „Elektroarbeiten (Betrieb, sehr groß)“ bedeutet die Inbetriebnahme und den dauerhaften Betrieb von mobilen, fahrbaren Netzersatzanlangen im Leistungssegment oberhalb von 650 kVA. Der erzeugte Strom wird in stromlose Gebäude oder bestehende Netze eingespeist. Dabei können auch mehrere Aggregate gekoppelt werden, um die notwendige Energie zur Verfügung zu stellen. Die Kopplung kann nur erfolgen, wenn eine ausreichende Anzahl von Anschlusspunkten am Einspeiseobjekt vorhanden ist. 1
125 Orten (technisch, Luft) „Orten (technisch, Luft)“ bedeutet das Suchen vermisster oder verschütteter Personen mittels technischem Gerät aus der Luft. 1
126 Niederlegen von Bauwerken oder Bauwerksteilen (manuell) „Niederlegen von Bauwerken oder Bauwerksteilen (manuell)“ bedeutet die gesicherte und kontrollierte Minimierung von Gefahren durch instabile Bauwerke oder Bauwerksteile mit Hilfe von technischen Hilfsmitteln. 1 1 1 1
127 Bergen/Retten von Tieren/Sachwerten (maschinell) „Bergen/Retten von Tieren/Sachwerten (maschinell)“ bedeutet das Unterstützen beim Befreien von Tieren aus Zwangslagen und den Transport von Tieren oder Sachwerten bis zu einem definierten Übergabepunkt mittels Erdbaumaschine. Die einzusetzenden Rettungsmethoden sollen eine möglichst schonende aber zügige Rettung der Tiere ggf. in enger Absprache mit einem Veterinär ermöglichen. Eine medizinische Versorgung der Tiere wird durch das THW nicht sichergestellt. 1 1 1
128 Schweißen (Metalle, elektrisch) „Schweißen (Metalle, elektrisch)“ bedeutet das Zusammenfügen von geeigneten metallischen Materialien mittels Strom als Energiequelle. 2 2 2 1 2
129 Erdarbeiten (schwer) „Erdarbeiten (schwer)“ bedeutet das Bewegen von Erdmassen, das Anlegen von Erdwällen und Wegen, das Einebnen von Flächen oder Strecken mittels Baumaschinen in größerem Umfang. 1 1 1
130 Transport von Wechselbrücken „Transport von Wechselbrücken“ bedeutet die Aufnahme und den Transport einer BDF-Wechselbrücke aufgrund des Fahrzeuges oder des Anhängers.
131 Auf- und Abladen von Containern „Auf- und Abladen von Containern“ bedeutet das eigenständige Auf- und Abladen von (leeren) Containern. 1
132 Sichern Gasanlagen und -leitungen „Sichern Gasanlagen und -leitungen“ bedeutet das Sichern von bestehenden Gasanlagen und -leitungen. 0
133 Lagern und Umschlagen „Lagern und Umschlagen“ bedeutet die gem. den gültigen, gesetzlichen Vorgaben und THW-Vorschriften Behandlung von für den Einsatz notwendigen Materialien und Ausstattungen. Dies umfasst auch den Betrieb der Bekleidungscontainer. 1
134 Einrichten und Betreiben von Versorgungsstellen: Die Fachgruppe MW errichtet und betreibt die für ihre Fähigkeiten notwendigen Stellen im Bereich Materiallager und Instandsetzung.
135 Abschleppen/Abschub „Abschleppen/Abschub“ bedeutet das defekte Materialien, Großgeräte sowie Fahrzeuge aus dem Einsatzgebiet herausgelöst /abtransportiert werden können. Hierfür bedient er sich des Personales und des Materiales des Trupps. Er ist auch zuständig das Materialien, Großgeräte sowie Fahrzeuge aus der Stelle Materialerhaltung an die entsprechende Fachwerkstatt zu verbringen, sofern eine Instandsetzung vor Ort nicht möglich ist. 1
136 Niederlegen von Bauwerken oder Bauwerksteilen (Teleskoplader) „Niederlegen von Bauwerken oder Bauwerksteilen (Teleskoplader)“ bedeutet die gesicherte und kontrollierte Minimierung von Gefahren durch instabile Bauwerke oder Bauwerksteile mit Hilfe von Baumaschinen. Dabei werden Höhen von mindestens 10 m erreicht. 1
137 Niederlegen von Bauwerken oder Bauwerksteilen (Erdbaumaschine, Bagger) „Niederlegen von Bauwerken oder Bauwerksteilen (Erdbaumaschine, Bagger)“ bedeutet die gesicherte und kontrollierte Minimierung von Gefahren durch instabile Bauwerke oder Bauwerksteile mit Hilfe von Erdbaumaschinen. Dabei werden Höhen von mindestens 5 m erreicht. 1
138 Elektroarbeiten (Netz- und Leitungsbau, klein) „Elektroarbeiten (Netz- und Leitungsbau)“ bedeutet die Durchführung von Netz- und Leitungsarbeiten für eine dauerhafte Nutzung von elektrischen Infrastrukturen. Hierbei werden entweder bestehende Leitungssysteme in Stand gesetzt oder neue Leitungssysteme aufgebaut. Die Arbeiten erfolgen gemäß DIN VDE 0100 bis zum Übergabepunkt bzw. Baustromverteiler. 1
139 Netz- und Leitungsbau, Sicherungsmaßnahmen (Trinkwasser, klein) „Netz- und Leitungsbau, Sicherungsmaßnahmen (Trinkwasser)“ bedeutet das Erkennen und im eingeschränkten Maße auch Beseitigen von Gefahren im Trinkwasserleitungsnetz. Dabei werden in einem begrenzten Umfang provisorische oder dauerhafte Leitungsnetze gebaut sowie defekte Leitungen abgesperrt und abgesichert. Die Arbeiten werden bis zur ersten Absperreinrichtung auf der Ebene Hausanschluss ausgeführt. 1
140 Netz- und Leitungsbau (Abwasser, klein) „Netz- und Leitungsbau (Abwasser, klein)“ bedeutet das Erkennen von Schäden, die Instandsetzung oder den Aufbau von temporären oder dauerhaften Leitungen für den Transport von Abwasser. Dies kann sowohl ober- als auch unterirdisch erfolgen. Der Umfang der Reparaturtätigkeiten begrenzt sich dabei auf das Leitungsnetz im bis zur Hausanschlussebene/Übergabepunkt und einen örtlich begrenzten Schaden. 1
141 Thermisches Trennen (Plasma) "Thermisches Trennen (Plasma)" bedeutet das Zerteilen von Metallen mit Hilfe eines Plasmaschneidgeräts. Hierdurch können auch gehärtete Metalle zertrennt werden und es kann durch die geringere Hitzeentwicklung auch in der Nähe von Verschütteten gearbeitet werden. 2 2 1 2
142 Behelfsmäßige Befestigung von Flächen und Wegen „Behelfsmäßige Befestigung von Flächen und Wegen“ bedeutet die Sicherstellung der Be- fahrbarkeit von Flächen und Wegen mit allen gängigen Fahrzeugen. Insbesondere können temporäre Standflächen eingerichtet werden, um z. B. Untergründe zu schützen. Hiermit ge- hen vor allem das Aufbringen von Material (z. B. Schotter, Sand), das Verdichten von Material auf Flächen und Wegen oder das Einsetzen von Systemen zur Herstellung einer besseren bzw. sicheren Befahrbarkeit von Flächen und Wegen einher. 2 2 2 2 1 1 1
143 Wasserförderung über lange Wegstrecken „Wasserförderung über lange Wegstrecken“ bedeutet das Sicherstellen der Wasserversorgung eines entfernten Verbrauchers. Dies erfolgt durch die standartmäßige Ausstattung mitttels Pumpen, Zwischenbecken und Schläuchen.
144 Gewässerbelüftung „Gewässerbelüftung“ bedeutet das Sicherstellen des notwendigen Sauerstoffgehaltes in Gewässern zur Sicherung der Überlebensfähigkeit von Lebewesen, die sich in dem Gewässer befinden. Die Belüftung erfolgt hierbei durch den Einsatz von Pumpen zum Wälzen des Wassers.
145 Bau von stationären Arbeitsplattformen auf dem Wasser „Bau von stationären Arbeitsplattformen auf dem Wasser“ bedeutet das Errichten einer Möglichkeit zur Durchführung von verschiedenen Tätigkeiten auf dem Wasser. Die Plattformen können auch anderen Teileinheiten oder Dritten zur Verfügung gestellt werden. Die Arbeitsplattformen können stationär am Uferbereich und mit einer permanenten Verbindung zum Uferbereich (inkl. Anleger) eingesetzt werden. 1 1
146 Verbrauchsgüterversorgung „Verbrauchsgüterversorgung“ bedeutet die Regelversorgung von Einsatzkräften und Betroffenen mit den erforderlichen Verbrauchsmitteln/Betriebsstoffen und die damit zusammenhängenden Aufgaben. 1
147 Einrichten und Betreiben einer THW-FüSt ohne Stab „Einrichten und Betreiben einer THW-FüSt ggf. mit FmZt“ ist die Basis zur Führung des THW im Einsatz. Die Teileinheit ist in der Lage das Einsatzgeschehen abstrahiert darzustellen, so- wie ggf. zu strukturieren, vorhandenes Personal und Material zu führen und notwendiges Personal und Material nachzufordern. Die Arbeitsweise und Aufgabenaufteilung erfolgt ge- mäß DV 1-100. Die Kommunikation der Führungsstelle erfolgt mit Standardtechnik ggf. mit- tels eines Fernmelders. 1 1 1
148 Einrichten und Betreiben einer THW-FüSt mit Stab und FmZt „Einrichten und Betreiben einer THW-FüSt mit Stab und FmZt“ dient zur Führung des THW bei größeren Schadenslagen. Die Teileinheit ist in der Lage auch umfangreiches Einsatzgeschehen abstrahiert darzustellen, sowie zu strukturieren, vorhandenes Personal und Material zu führen und notwendiges Personal und Material nachzufordern. Die Arbeitsweise und Aufgabenaufteilung erfolgt gemäß den Sachgebieten der DV 1-100. Zur Kommunikation der Führungsstelle mit unterschiedlichsten Stellen (BOS und Externe) im Einsatz wird eine Fernmeldezentrale mit entsprechender hierfür nötiger Technik eingerichtet.
149 Einrichtung und technischer Betrieb einer THW-FüSt und einer FmZt für einen Stab „Einrichtung und technischer Betrieb einer THW-FüSt und einer FmZt für einen Stab“ bedeu- tet für die Führungsarbeit eines Stabes die Bereitstellung von Arbeitsraum, Material und Technik. Die Teileinheit stellt einen vollausgestatteten Stabsraum zur Verfügung. Zur Kom- munikation der Führungsstelle mit unterschiedlichsten Stellen (BOS und Externe) im Einsatz wird eine Fernmeldezentrale mit entsprechender hierfür notwendiger Technik eingerichtet. 1
150 Stabsarbeit in einer Führungsstelle „Stabsarbeit in einer Führungsstelle“ bedeutet die Leistung von Führungsarbeit, um umfang- reiches Einsatzgeschehen abstrahiert darstellen zu können sowie zu strukturieren, vorhande- nes Personal und Material zu führen und notwendiges Personal und Material nachzufordern. Die Arbeitsweise und Aufgabenaufteilung erfolgt gemäß den Sachgebieten der DV 1-100 (Leiter/in THW-FüSt bzw. Leiter/in Stab nicht inkludiert). Die Teileinheit ist hierbei zwingend darauf angewiesen, dass materielle Ausstattung sowie ein Arbeitsraum zur Verfügung gestellt wird.
151
152 Umgang mit sozialen Medien „Umgang mit sozialen Medien“ bedeutet die Erörterung und Abwägung von Handlungsoptionen auf Grundlage aufbereiteter Informationen aus unterschiedlichen Quellen und Unterstützung bei der Entscheidungsfindung. LuKStäbe und Stäbe Dritter werden über den Umgang sowie die Möglichkeiten und potentiellen Risiken von sozialen Medien und der daraus gewonnen Informationen beraten. Außerdem umfasst dies die Unterstützung bei der Entscheidung, welche Informationskanäle lageangepasst zur Anwendung kommen sollten. Dies kann auch die Unterstützung bei der Kommunikation mit Spontanhelfenden umfassen.
153 Digitale Lageerkundung „Digitale Lageerkundung“ bedeutet das kontinuierliche Monitoring der sozialen Medien so-wie weiterer Technologien und Verifikation der gewonnenen Informationen. Dies bezieht sich sowohl auf die Zusammenfassung von Informationen als auch die Aufbereitung von Informationen zur Entscheidungsunterstützung. Dies kann auch die frühzeitige Identifikation und das Monitoring von Spontanhelfenden sein, die sich in den sozialen Medien organisieren, um Hilfe zu leisten. Die Erkundung wird durch den Einsatz von digitalen Verfahren und IT-Infrastruktur unterstützt. Eine Erkundung vor Ort oder aus der Luft ist hier nicht enthalten.
154 Digitale Lagekartierung „Digitale Lagekartierung“ bedeutet die Erstellung oder Detaillierung digitaler Karten, z. B. aus aktuellen Satellitenbildern, UAV-Aufnahmen, Luftbildern, Kartenwerken, Erkundungen vor Ort oder Informationen aus sozialen Medien. Die so geschaffenen Kartenwerke kann die zuständige Stelle für die Arbeit im Stab oder für die Einsatzkräfte vor Ort nutzen.
155 Freiwilligenkoordination und Kooperation „Freiwilligenkoordination und Kooperation“ bedeutet die Auslagerung von Aufgaben an digitale Freiwillige Dies schließt die Schaffung von technischen und koordinativen Rahmenbedingungen sowie die Kontaktaufnahme und Kompetenzerfassung von digitalen Freiwilligen ein. Auszulagernde Aufgaben können einfache Monitoring oder Rechercheaufträge umfassen, welche mit den zur Verfügung stehenden Einsatzkräften nicht bewältigt werden können.
156 Informationsgenerierung „Informationsgenerierung“ bedeutet das Aggregieren gesammelter Daten und die Generie-rung von Informationen aus diesen Daten sowie deren Aufbereitung und Übertragung für andere Stellen. Dabei werden unterschiedliche IT-gestützte Analysemethoden und Software genutzt. Für den Einsatz wird vorkonfigurierte Software genutzt, die dem Stand der Technik entspricht und sich durch eine hohe Leistungsfähigkeit und große Bandbreite in der Datenübertragung auszeichnet. Die Methoden zur Aggregation von Daten, zur Informationsgenerierung und -übertragung entsprechen dabei der aktuellen marktüblichen Anforderung wobei Hard- und Software mit ausgezeichneten Leistungsmerkmalen für einen reibungslosen Ablauf notwendig sind.
157 Satellitenkommunikation Satellitenkommunikation bedeutet, dass die Teileinheit in der Lage ist, kurzfristig eine bidirektionale Kommunikationsverbindung über einen geostationären Satelliten aufzubauen. Das Senden und Empfangen von Daten erfolgt hierbei von ihrer Bodenstation über den Satelliten zu einer weiteren Bodenstation.
158 Mediale Lagebearbeitung „Mediale Lagebearbeitung“ bedeutet das kontinuierliche Monitoring von Medien (z. B. soziale Medien, Printmedien) und die Validierung der gewonnenen Informationen. Ergibt sich daraus ein Handlungsbedarf, ist die Bearbeitung Teil dieser Aufgabe, um insbesondere (über) die sozialen Medien zeitnah zweckorientiert zu informieren. Darüber hinaus stehen die gewonnenen Informationen der jeweiligen vorgesetzten Führungsebene zur Entscheidungsvorbereitung zur Verfügung.
159 Beräumen, Pumpen und Spülen unter Wasser "Beräumen, Pumpen und Spülen unter Wasser" bedeutet das Beseitigen von Hindernissen unter Wasser insbesondere an Bauwerken und Anlagenteilen sowie das Absaugen oder Ausspülen von Ablagerungen in Gewässern zur Vorbereitung der Bergung von Gegenständen. 2
160 Reparieren und Instandsetzen unter Wasser „Reparieren, Instandsetzen und Sichern unter Wasser“ bedeutet Austausch von Materialien und Anlagenteilen, das Durchführen von metallischen Schweißarbeiten sowie Schneid- und Trennarbeiten von organischem und anorganischem Material unter Wasser. 1
161 Bergen von Sachgütern aus Gewässern „Bergen von Sachgütern aus Gewässern“ bedeutet das Bergen und Heben von Sachgütern durch Anschlagen von geschlossenen Hebekissen sowie von Winden- oder Kranseilen an Gegenständen in Gewässern. 1
162 Erkunden, Prüfen und Dokumentieren von Gewässern und Bauwerken in Gewässern "Erkunden, Prüfen und Dokumentieren von Gewässern und Bauwerken in Gewässern“ bedeutet die Erkundung von Gewässern sowie die Zustandsermittlung von Bauwerken unter Nutzung von technischen und bildgebenden Geräten unter Wasser. 1
163 Betonarbeiten unter Wasser „Betonarbeiten unter Wasser“ bedeutet die Vorbereitungen wie Schalungsbau und Überwachen der Einbringung von Beton zur Erstellung von Bauwerken unter Wasser.
164 Suchen, Sichern und Verschließen unter Wasser "Suchen, Sichern und Verschließen unter Wasser" bedeutet das Feststellen von Störungen und Leckagen an Versorgungsleitungen, Behältern und Kabeln in Gewässern. Das Sichern und Verschließen ist ebenfalls Bestandteil dieser Aufgabe. Die Arbeiten können auch in kontaminierten Gewässern durchgeführt werden. 1
165 Deich- und Dammverteidigung unter Wasser „Deich- und Dammverteidigung unter Wasser“ bedeutet die Verlegung von wasserseitigen Folien zu Verhinderung des Durchweichens von Deich- und Dammanlagen sowie das Verschließen von Dükern oder ähnlicher Wasserbauwerke durch den Einsatz von Dichtkissen. 1
166 Vorbereitung Sprengen unter Wasser „Vorbereitung Sprengungen unter Wasser“ bedeutet die Durchführung von vorbereitenden Tätigkeiten für Unterwassersprengungen. Insbesondere das Anbringen der Ladung, die Leitungssicherung und das Einbringen einer Sprengdämpfung unter Wasser.
167 Personensuche in Gewässern „Personensuche in Gewässern“ bedeutet die Personensuche in Gewässern. 2
168 Öffentlichkeitsarbeit (groß) „Öffentlichkeitsarbeit (groß)“ bedeutet die Darstellung des THW, seiner Aufgaben und seiner Tätigkeiten in einer für alle zugänglichen Form auf überregionaler Ebene. Dies umfasst auch die Durchführung von Veranstaltungen, den Webauftritt oder die Kontaktpflege in sozialen Medien."
169 Berichtserstattungsunterstützung „Berichtserstattungsunterstützung“ bedeutet das Beschaffen, Aufbereiten und Bereitstellen von öffentlich zugänglichen Informationen für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und Einsatzberichterstattung durch den Anforderer.

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