Personenkraftwagen

Version vom 13. Januar 2018, 02:13 Uhr von Deierstoiner (Diskussion | Beiträge) (→‎Funkrufnamen: Die Geschäftsstellen wurden zum 01.01.18 umbenannt)

PKW im THW sind Kraftfahrzeuge bis 3,5 to mit maximal 5 Sitzplätzen und ohne spezielle Aufbauten.

PKW gl
Die Fahrzeuge sind auch öfters in den Farben silber oder weiß vorhanden

Personenkraftwagen des THW

Verwendung

PKW werden verwendet von

Funkrufnamen

Der Funkrufname setzt sich aus der Kennung des THW, "Heros", dem Ortsnamen, der jeweiligen Einheit und der spezifischen Fahrzeugkennung zusammen.
Ein PKW wird im THW mit der Kennung versehen:

  • "Heros Musterstadt XX/21" für einen normalen PKW,
  • "Heros Musterstadt XX/22" für einen geländegängigen PKW,
  • "Heros Musterstadt XX/23" für einen Geländewagen und
  • "Heros Musterstadt 19/16" für den PKW des Weitverkehrstrupps

Die Fahrzeuge der Regionalstelle, der Landesbeauftragten-Dienststelle sowie der THW-Leitung verfügen über keine Funkrufnamen, da sie nicht mit Funkgeräten ausgestattet sind und reine Dienstfahrzeuge sind.

Aufgaben

Der PKW dient zum Personen- sowie Materialtransport im Ortsverband oder der Fachgruppe.
Des weiteren stehen PKW den hauptamtlichen Angestellten des THW als Dienstfahrzeuge zur Verfügung.

Weblinks

  Commons: Technisches_Hilfswerk_vehicles_class_B – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien