Zugtruppführer

Version vom 18. März 2017, 23:00 Uhr von Schwab (Diskussion | Beiträge) (2 Kat eingefügt)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Dienststellungskennzeichen des Zugtruppführers

AllgemeinBearbeiten

Der Zugtruppführer (ZTrFü) ist für die Ausbildung und Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps verantwortlich und als solcher stellvertretender Zugführer.

AufgabenBearbeiten

  1. Der Zugtruppführer ist für die Einsatzbereitschaft (personell und materiell) des Zugtrupps verantwortlich.
  2. Der Zugtruppführer sorgt für die Ausbildung der Helfer seines Zugtrupps und überwacht deren Ausbildungsstand.
  3. Der Zugtruppführer hat im Einsatz für die ordnungsgemäße Durchführung der Aufgaben zu sorgen, die seinem Zugtrupp erteilt wurden.


Funktionen im Technischen Zug
  Gruppenführer | Truppführer | Zugführer | Zugtruppführer


Zusatzfunktionen im Technischen Zug
  ABC-Helfer | Atemschutzgeräteträger | Bediener Technisches Ortungsgerät | Bediener Motorsäge

Bergungsräumgerätefahrer | Bootsführer | Fährenführer | Gabelstaplerfahrer | Kleinlader-Fahrer | Kraftfahrer
Ladekranführer | Leiter THW-Führungsstelle | Maschinist | PE/PVC-Schweißer
Rettungshundführer | Sanitätshelfer | Sprechfunker | Sprengberechtigter | Sprenggehilfe
Technischer Berater | THW-Schweißer / Brennschneider | Wasserlaborant