Absichern der Einsatzstelle

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ZweckBearbeiten

Das Absichern der Einsatzstelle beinhaltet das Absichern gegen

  • Passanten
  • fließenden Verkehr

Damit soll eine weitere Gefährdung von unbeteiligten Personen ausgeschlossen werden.

GeltungsbereichBearbeiten

Es kommt bei jedem Einsatz mit zu erwarteten Zivilisten zum tragen.

BegriffeBearbeiten

VerantwortlichkeitenBearbeiten

Der Einsatzleiter und die ausführende Führungskraft sind verantwortlich für die Einhaltung der Arbeitsanweisung.

BeschreibungBearbeiten

ReihenfolgeBearbeiten

  1. Blaulicht und Warnblinker am Fahrzeug einschalten. Fahrzeug wenn möglich zwischen Einsatzstelle und Verkehr stellen.
  2. Warnwesten anziehen
  3. Warndreieck oder Faltsignale aufbauen und vor der Brust zum Einsatzort als Vorwarnung tragen.
    • Straßen mit einer Fahrbahn mindestens 200m
    • Straßen mit baulich getrennten Fahrbahnen (Autobahnen) 800m
  4. Leitkegel aufstellen. Dabei wenn möglich Blitzleuchten im eingeschalteten Zustand transportieren.
    • Straßen mit einer Fahrbahn mindestens 100m
    • Straßen mit baulich getrennten Fahrbahnen (Autobahnen) 400m
  5. Fahrzeug wenn möglich zwischen Einsatzstelle und Verkehr stellen. Handbremse anziehen und Räder in Richtung Fahrbahnrand einschlagen.
  6. Faltsignal für den entgegenkommenden Verkehr aufbauen.
  7. Absperren des Absperrbereiches mit Flatterband. Unterteilung der Einsatzstelle in Gefahrenbereich und Absperrbereich.

Dabei ist zu beachten:

  • Das unterscheiden von Gefahrenbereich und Absperrbereich.
  • Das genügend Platz für weitere Fahrzeuge vorhanden ist.
  • Das eventuellen Unfallspuren erhalten bleiben.
  • Das w:Krankenwagen hinter die Einsatzstelle fahren können.


Mitgeltende UnterlagenBearbeiten

AnlagenBearbeiten

LinksBearbeiten

Prüfliste BenchmarkingBearbeiten

  1. Warnblinker und Blaulicht eingeschalten
  2. Warnwesten getragen
  3. Einsatzmittel richtig transportiert.
  4. Einsatzmittel in der richtigen Reihenfolge und im richtigen Abstand aufgebaut.
  5. Handbremse angezogen, Räder eingeschlagen.