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Hallo Torsten,
vielen Dank für den umfangreichen Beitrag zum Sprengberechtigten und Sprenggehilfen. Ich gehe somit mal davon aus das du keine Scheu mehr hast, dich direkt im THWiki zu betätigen ;) Schön währen auch noch ein paar Worte zum Sprenghelfer, ich selber dachte bisher das seih eine fehlerhafte Bezeichnung des SprengGEhilfen.
Wie du sicher schon bemerkt hast, habe ich die beiden oben genannten Artikel ein wenig umgestaltet. Fasse dies bitte nicht als böse Kritik auf.
--Thiemo Schuff - TrFü B2 OV Bad Oldesloe 16:11, 5. Jan 2009 (CET)
Hallo Thiemo,
Dir entgeht aber auch garnix ;-). Danke für das Einfügen des Abzeichens für die Sprengberechtigtenausbildung. Ich bin noch auf der Suche nach geeigneten Bildern von Sprengungen, wenn ich welche habe melde ich mich wieder bei Dir, wie ich die einfügen kann.
Nein, ich sehe Deine Änderungen nicht als böse Kritik.
Der Begriff Sprenghelfer kommt aus der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV C24. Im § 5 wird dargelegt, welche Anforderungen an ihn gestellt werden (18 Jahre, körperlich geeignet und zuverlässig). Eine besondere Ausbildung ist zur Einteilung eines Sprenghelfers nicht notwendig. Im THW hat man sich auf den Begriff SprengGEhilfe geeinigt, weil damit klar gemacht werden soll, das er eben eine sprengtechnische Ausbildung erhalten hat. Das habe ich in meinem Artikel erwähnt. Aus diesem Grund bin ich der Meinung, das der Sprenghelfer nicht in einem gesonderten Artikel besprochen werden sollte. (Der Link auf die BGV C24 ist ja auch gegeben)
Ähnlich sehe ich es auch mit den Lehrgängen an der BuS, entweder man verliehrt sich in Banalitäten (z.B. Im Lehrgang "Eissprengen" (Spez 42) wird dem Sprengberechtigten vermittelt, wie er Eissprengungen durchzuführen hat), oder man gibt nur wieder, was in den Lehrgangsbeschreibungen im Lehrgangskatalog der Bundesschule eh schon zu lesen ist (wen das interessiert, der kann es sich dort anschauen. Den Link zu den Bundesschulen habe ich ja auch angegeben). Die einzelnen Lehrinhalte sind eh VS - NfD.