Ortung

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Was verbirgt sich hinter dem Begriff "Ortung"? (Gebäudeeinsturz, Trümmersuche)

In diesem Zusammenhang versteht man unter Ortung die Suche bzw. das Lokalisieren und Auffinden von vermißten (hier: verschütteten) Personen. Nur die erfolgreiche Ortung einer Person, ermöglicht den Einsatzkräften ein zielgerichtetes Vordringen!

Die drei gängigsten Methoden sind:

Alle drei Methoden werden durch gezielte Erkundung / Erkundigung unterstützt.


Wann wird "geortet"?

In ALLEN fünf Phasen (der Rettung) werden Ortungsmaßnahmen durchgeführt! (vgl. vfdb "Hinweise für Maßnahmen der Feuerwehr und anderer Hilfskräfte nach Gebäudeeinstürzen")

Phase 1:
  • "Sehen und hören" von möglichen betroffenen Personen
  • Erkunden der Randbereiche, nicht die Trümmerbereiche selbst!
  • Befragen von Betroffenen und Augenzeugen.
Phase 2:
  • "Sehen und hören" von möglichen betroffenen Personen
  • Leicht zugängliche und "sichere" Räume in der Schadenstelle durchsuchen
  • Befragen von Betroffenen und Augenzeugen.
Phase 3:
Phase 4:
Phase 5:
  • In regelmäßigen Abständen und beim Öffnen von Zugängen wird weiterhin auf Lebenszeichen geachtet.


Wer bietet "Ortungskomponenten" an?

Horch-, Ruf-, Klopfmethode

Die "Horch-, Ruf-, Klopfmethode" kann quasi von "jedermann" angewendet werden. Sie gehört z. B. zur Ausbildung der Bergungsgruppen eines Technischen Zuges im THW.

Die biologische Ortung:

Nahezu jede anerkannte Katastrophenschutzorganisation verfügt über Einheiten mit Rettungshunden. Sie heißen Rettungshundestaffel, Rettungshundezug oder gehören einer Fachgruppe Ortung (THW) an. Dazu kommen noch eine Reihe privater Vereine, die ebenfalls Rettungshundearbeit anbieten. Allerdings haben sich inzwischen ASB, DRK, JUH und THW zu einer gemeinsamen Prüfungsordnung nach DIN 13050 zusammengeschlossen (siehe biologische Ortung). Es gibt aber verschiedene Arten von Rettungshunden. Bei einem Gebäudeeinsturz ist einzig der "Trümmer-Rettungshund" von Bedeutung! Die anderen Arten (Flächensuch-, Lawinen- oder Wasserrettungshund) kommen hier bei nicht zum Einsatz. Im Rahmen der Einsatzvorbereitung ist es deshalb wichtig, die entsprechenden Rettungshundegruppen vor Ort kennen zu lernen und sich ein Bild von der Leistungsfähigkeit zu machen.

Die technische Ortung:

Derzeit verfügt jede Fachgruppe Ortung des THW über ein elektronisches Ortungsgerät (Horchgerät) (=technische Ortung). Minikameras sind ebenfalls in einzelnen Ortsverbänden vorhanden. Im Rahmen der Neustrukturierung des THW wird es ab 2004 auch noch weitere Ortungstechnik im THW geben. Ansonsten gibt es vereinzelt in anderen Organisationen Minikameras, Wärmebildkameras (bedingt einsatzfähig), etc.)

Zusammenfassung THW:

Bundesweit bietet das THW im Moment flächendeckend in ca. 70 Fachgruppen Ortung die technische Ortung (Horchgerät) an. Von diesen Fachgruppen verfügen ca. 40 auch über die biologische Komponente (=Trümmer-Rettungshunde). Der Gruppenführer einer Fachgruppe Ortung steht als technischer Berater Ortung(TBO) der Einsatzleitung für den Bereich "Ortung" zur Verfügung. (Er teilt mit wo der Einsatz der Hunde, des Gerätes sinnvoll und möglich ist, und legt dann in Absprache mit der örtlichen Einsatzleitung die Suchtaktik fest!)


Voraussetzung zur Ortung

Damit die "Ortungseinheiten" ihre Aufgabe wahrnehmen können, muß eine Abstimmung mit den unterschiedlichen Fachgruppen an einer Schadenstelle gewährleistet sein! So dürfen sich während "biologischer und technischer Ortung" keine (anderen) Personen auf den Trümmern bzw. in unmittelbarer Nähe aufhalten. Zum einen reagieren die Rettungshunde auf jegliche menschliche Witterung und versuchen diese zu lokalisieren. Zum anderen kann man mit einem Horchgerät z. B. auch das Einschlagen der Abspannseile eines Dreibeinstatives außerhalb der Trümmer aufnehmen. (Eigene Erfahrung!) Daher gibt es z. B. auch das standardisierte Kommando "Ruhe für die Ortung!".


Wann werden die Ortungskomponenten alarmiert?

Wenn die eigentlichen "Ortungseinheiten" erst richtig in Phase 3 und 4 zum Einsatz kommen - wann müssen diese dann alarmiert werden? In diesem Zusammenhang muß berücksichtigt werden, daß die entsprechenden Einheiten vielleicht gar nicht "vor Ort" stationiert sind und dementsprechende Anfahrtszeiten haben. Des weiteren benötigen die ehrenamtlichen Einsatzkräfte auch eine gewisse Vorlaufzeit. Der Maßnahmenkatalog nach vfdb sieht in dem Alarmierungs- und Ausrückekonzept, bei einer Schadenlage mit dem Alarmierungsstichwort "Gebäudeeinsturz" oder "Teileinsturz", eine parallele Alarmierung der Institutionen vor! In der Erstalarmierung wird dort eine Fachgruppe Ortung des THW und sechs Trümmer-Rettungshunde alarmiert. (Die Rettungshunde können z. B. auch direkt Bestandteil der FGr Ortung sein.)