Allgemein

Der Sprechfunker stellt Sprechfunkverbindungen her und hält sie. Er ist damit für die "technische" Kommunikation ausgebildet und zuständig.

Aufgaben

Der Sprechfunker hat:

  1. Sprechfunkstellen zu errichten.
    • Hierzu hat er günstige Standorte für die Sprechfunkstelle auszuwählen.
  2. den Sprechfunkverkehr seiner Teileinheit durchzuführen.
  3. die Sprechfunkausstattung seiner Teileinheit zu Warten und zu Pflegen.
    • Schäden und Verluste hat er zu melden.
    • Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken.
    • Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er zu achten.

Qualifikation

  1. hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewußtsein
  2. Basisausbildung I & Bereichsausbildung Sprechfunk
  3. förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz vom 02.03.1974
Funktionen im Technischen Zug
  Gruppenführer | Truppführer | Zugführer | Zugtruppführer


Zusatzfunktionen im Technischen Zug
  ABC-Helfer | Atemschutzgeräteträger | Bediener Technisches Ortungsgerät | Bediener Motorsäge

Bergungsräumgerätefahrer | Bootsführer | Fährenführer | Gabelstaplerfahrer | Kleinlader-Fahrer | Kraftfahrer
Ladekranführer | Leiter THW-Führungsstelle | Maschinist | PE/PVC-Schweißer
Rettungshundführer | Sanitätshelfer | Sprechfunker | Sprengberechtigter | Sprenggehilfe
Technischer Berater | THW-Schweißer / Brennschneider | Wasserlaborant