Führungskraft im Sinne des THW sind Ortsbeauftragter, Stellvertretender Ortsbeauftragter, Zugführer und die Führer der Fachgruppen Führung/Kommunikation, Logistik, SEEBA und SEEWA.

Andere Funktionen sind auch mit Führungsaufgaben betraut. Der Begriff Führungskraft ist jedoch in der Dienstanweisung für die Ortsverbände explizit auf die oben genannten beschränkt.