Die Bezeichnung Fährführer ist zwar innerhalb des THW noch gebräuchlich. Der richtige Titel wäre allerdings (Ober-)Arbeitsplattformführer.

Abzeichen für Sonderausbildung: Boots- und Fährenführer

Dies hat vor allem rechtliche Gründe. So darf eine Fähre lediglich zum Übersetzverkehr (Querung von Flüssen) von Personen und Gütern verwendet werden, die in den Fachgruppen Wassergefahren Typ B vorhandenen Arbeitsplattformen dienen jedoch auch zum Transport über weitere Strecken.

Würde die Arbeitsplattform einer Fähre gleichkommen müssten die Arbeitsplattformführer ein Fährpatent erwerben, was wesentlich Umfangreicher wäre als der einwöchige Lehrgang Bau- und Fahrausbildung einer Arbeitsplattform.

Funktionen im Technischen Zug
align="center" Gruppenführer | Truppführer | Zugführer | Zugtruppführer


Zusatzfunktionen im Technischen Zug
align="center" ABC-Helfer | Atemschutzgeräteträger | Bediener Technisches Ortungsgerät | Bediener Motorsäge

Bergungsräumgerätefahrer | Bootsführer | Fährenführer | Gabelstaplerfahrer | Kleinlader-Fahrer | Kraftfahrer
Ladekranführer | Leiter THW-Führungsstelle | Maschinist | PE/PVC-Schweißer
Rettungshundführer | Sanitätshelfer | Sprechfunker | Sprengberechtigter | Sprenggehilfe
Technischer Berater | THW-Schweißer / Brennschneider | Wasserlaborant