Im Rahmen der Basisausbildung I ist ein mindestens 16 Stunden umfassender Erste-Hilfe-Kurs Pflicht. Zur Prüfung muss jeder Helfer einen gültigen Erste-Hilfe-Schein vorlegen können. Der Kurs sollte dann entweder alle 2 Jahre wiederholt oder jedes Jahr durch ein Training aufgefrischt werden. Eine Kontrolle dafür gibt es aber nicht.

Ein aktuelles Training sollte insbesondere aktuell erfolgen da seit 2007 die neuen Wiederbelebungsrichtlinien gelehrt werden. (u.a. 30:2 und neue Stab.Seitenlage)

Weitergehende Qualifikationen, wie die w:Sanitätsausbildungen A, B oder C oder berufliche Qualifikationen wie w:Rettungssanitäter oder -assistent werden natürlich auch anerkannt.


Wichtige Lehrinhalte aller EH-Kurse sind: