Der Sprengberechtigte ist Helfer in der FGr Sprengen. Nur ihm ist es erlaub etwas zu sprengen, da nur er das notwendige Fachwissen durch (ca. 3) Lehrgänge zum Erwerb der Fachkunde in der Sprengtechnik nach dem w:Sprengstoffgesetz nachgewiesen hat. Der Sprenggehilfe hilft dem Sprengberechtigten und hat nicht so viele Lehrgänge hinter sich.

Siehe auch