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Zugführer

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Version vom 14. Dezember 2005, 18:12 Uhr von Marco Broscheit (Diskussion | Beiträge)
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Allgemein

Der Zugführer (ZFü) führt die Helfer seines Zuges. Unter seiner Führung bewältigen die ihm unterstellten Bergungs- und Fachgruppen die gestellten Einsatzaufgaben. Nach der Führungslehre sind das zwischen 3-5 Gruppen. Im Einzelfall können auch bis zu 7 Gruppen bzw. Kräfte in vergleichbarer Stärke geführt werden. Bei diesen Aufgaben wird er durch den Zugtrupp unterstützt. Der Zugführer berät den Einsatzleiter insbesondere in Fragen der Fachkunde der Ihm unterstellten Einheiten.

Aufgaben

  1. Der ZFü sorgt für die Ausbildung der Helfer seines Zuges entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:
  2. den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
  3. die Ausbildung durchführt oder überwacht, Übungen anlegt und auswertet,
  4. Unterführer auf ihre Eignung beurteilt und Anträge für ihre Berufung stellt.
  5. Der Zugführer hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden. Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken.
  6. Der Zugführer ist verantwortlich für die Durchführung der seiner Einheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere: die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt, die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet, im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt, Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt und die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.
  7. Im Einsatz ist er der unmittelbar übergeordneten Führungsstelle unterstellt.