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Satzung (Jugendgruppe): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. Februar 2008, 23:24 Uhr
Die Jugendgruppe muss eine eigene Satzung haben, wenn sie nicht der Helfervereinigung unterstellt ist.
Inhalt
Eine solche Satzung handelt typischerweise (nach der Mustersatzung) folgende Punkte ab:
- Name
- Aufgaben und Ziele
- Mitgliedschaft
- Mögliche Mitgliedsbeiträge
- Organe
- Mitgliederversammlung
- Ortsjugendvorstand
- Ortsjugendleiter
- Jugendgruppen
- Wahlen
- Finanzierung
Mustersatzung
Die THW-Jugend e.V. stellt eine Mustersatzung auf ihrer [[1]] bereit.
Tipps zur Anpassung
- Ein Kassierer könnte in der Satzung explizit erwähnt werden.
- Für Einkäufe könnte man den Ortsjugendleiter ermächtigen (oder einschränken), bis zu einer Summe X eigenständig einkaufen zu dürfen.
Bankkonto
Mit der Eigenständigkeit auf Basis einer Satzung kann ein Bankkonto eröffnet werden.
Zu beachten
- Das Konto ist ein Geschäftskonto, demnach gelten andere Konditionen.
- Direktbanken bieten oftmals keine Geschäftsgirokonten an.
- Bevollmächtigter ist der Ortsjugenleiter.
Unterlagen zur Eröffnung
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Satzung (bei e.V. Vereinsregisterauszug)
- Letztes Wahlprotokoll, darin muss der Ortsjugendleiter gewählt sein (entfällt bei e.V.)
- Ausweis des eröffnenden Ortsjugendleiters (bei e.V. des Vorsitzenden)
Eingetragener Verein
Will man ein eingeragener Verein werden, so benötigt es einiges mehr.
- Eintrag im Vereinsregister