Fahrgenehmigung: Unterschied zwischen den Versionen

1 Byte hinzugefügt ,  24. Februar 2017
K
Orthographisches
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
K (Orthographisches)
Zeile 1: Zeile 1:
[[File:Thwfahrerlaubnis1.jpg|thumb|Vorderseite]]
[[File:Thwfahrerlaubnis1.jpg|thumb|Vorderseite]]
[[File:Thwfahrerlaubnis2.jpg|thumb|Rückseite]]
[[File:Thwfahrerlaubnis2.jpg|thumb|Rückseite]]
Durch bestehen der [[Bereichsausbildung Kraftfahrwesen]] und darauf folgendem Erhalt einer THW-'''Fahrgenehmigung''' ist der Helfer, unter Berücksichtigung seiner zivilen Führerscheines, berechtigt THW eigene Fahrzeuge im Auftrag des THW zu führen.
Durch Bestehen der [[Bereichsausbildung Kraftfahrwesen]] und darauf folgendem Erhalt einer THW-'''Fahrgenehmigung''' ist der Helfer, unter Berücksichtigung seiner zivilen Führerscheines, berechtigt THW eigene Fahrzeuge im Auftrag des THW zu führen.


Je nach Ausstellungszeitpunkt und [[Geschäftsstelle]] können diese Fahrgenehmigungen unterschiedlich aussehen.
Je nach Ausstellungszeitpunkt und [[Geschäftsstelle]] können diese Fahrgenehmigungen unterschiedlich aussehen.


Die Rechts abgebildete Fahrgenehmigung wird im [[:Kategorie:Geschäftsführerbereich Lübeck]] ausgestellt und Berechtigt den Inhaber zum Führen von Fahrzeugen wie [[PKW]], [[MTW]], [[MLW]], [[GKW]], [[LKW]] verschiedener Arten und aller Anhänger. Der Kraftfahrer muss jedoch zusätzlich auf jedes Fahrzeug eingewiesen werden.
Die rechts abgebildete Fahrgenehmigung wird im [[:Kategorie:Geschäftsführerbereich Lübeck]] ausgestellt und Berechtigt den Inhaber zum Führen von Fahrzeugen wie [[PKW]], [[MTW]], [[MLW]], [[GKW]], [[LKW]] verschiedener Arten und aller Anhänger. Der Kraftfahrer muss jedoch zusätzlich auf jedes Fahrzeug eingewiesen werden.


Mit der durch am 1. Januar 2014 in kraft tretenden [[Literatur#DV_Kraftfahrwesen_THW|DV Kraftfahrwesen THW]] wird die Fahrgenehmigung nicht mehr in Form der Karte sondern in Form eines eintragen im [[THWin]] vergeben. Somit ist das Mitführen oder Besitz der Karten nicht mehr nötig.
Mit der durch am 1. Januar 2014 in kraft tretenden [[Literatur#DV_Kraftfahrwesen_THW|DV Kraftfahrwesen THW]] wird die Fahrgenehmigung nicht mehr in Form der Karte sondern in Form eines Eintragens im [[THWin]] vergeben. Somit ist das Mitführen oder Besitz der Karten nicht mehr nötig.


[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]]
[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]]
722

Bearbeitungen