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Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit: Unterschied zwischen den Versionen

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== Aufgaben ==
== Aufgaben ==
Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ) ist in den internen Informationsfluss im [[Ortsverband]] eingebunden und nicht nur für die interne sondern auch [[externe Öffentlichkeitsarbeit]] zuständig.
Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ) ist in den internen Informationsfluss im [[Ortsverband]] eingebunden und nicht nur für die interne sondern auch [[externe Öffentlichkeitsarbeit]] zuständig.
<br>Das heißt: Der BÖ unterstützt den [[Ortsbeauftragten]] sowohl bei der internen Information der Helfer als auch bei den öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen.
<br>Das heißt: Der BÖ unterstützt den [[Ortsbeauftragter|Ortsbeauftragten]] sowohl bei der internen Information der Helfer als auch bei den öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen.


Zu diesen Maßnahmen gehören die [[Helferwerbung]], [[Pressearbeit]], Kontakt zu örtlichen Medien, Informationsveranstaltungen, sowie die Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Gästebetreuung und auch die Moderation von Präsentationen,Vorträgen und Festen.
Zu diesen Maßnahmen gehören die [[Helferwerbung]], [[Pressearbeit]], Kontakt zu örtlichen Medien, Informationsveranstaltungen, sowie die Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Gästebetreuung und auch die Moderation von Präsentationen,Vorträgen und Festen.

Version vom 26. März 2009, 21:13 Uhr

Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ) wurde vor 2008 als Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit und Helferwerbung (BÖH) bezeichnet. Oft trifft man noch auf die alte Bezeichnung.

Aufgaben

Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ) ist in den internen Informationsfluss im Ortsverband eingebunden und nicht nur für die interne sondern auch externe Öffentlichkeitsarbeit zuständig.
Das heißt: Der BÖ unterstützt den Ortsbeauftragten sowohl bei der internen Information der Helfer als auch bei den öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen.

Zu diesen Maßnahmen gehören die Helferwerbung, Pressearbeit, Kontakt zu örtlichen Medien, Informationsveranstaltungen, sowie die Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Gästebetreuung und auch die Moderation von Präsentationen,Vorträgen und Festen. Für diese Tätigkeiten kann der BÖ auf Antrag bei seinem Vorgesetzten, dem Stellvertretenden Ortsbeauftragten, durch andere Helfer des Ortsverbandes zeit begrenzt unterstützt werden.

Qualifikation

persönliche Voraussetzungen

Der/die Beauftragte/r für Öffentlichkeitsarbeit sollte neben einem sicheren Auftreten, kontaktfreudig, einfühlsam und ideenreich sein, sich aber auch gegenüber der Presse durchsetzten und diese auch überzeugen können. Auch die Ausdrucksfähigkeit und das Organisationstalent spielen hierbei eine nicht unbedeutende Rolle.

Lehrgänge und Prüfungen

THW-spezifische Kenntnisse der Öffentlichkeitsarbeit können in diversen Lehrgängen (z.B. bei Siglinde Schneider-Fuchs) erworben werden.

Lehrgänge


Funktionen im Ortsverband (außer Einheiten)
THW.svg Ortsbeauftragter | stellvertretender Ortsbeauftragter | Fachberater
Ausbildungsbeauftragter | Verwaltungsbeauftragter | Ortsjugendbeauftragter | Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit
Schirrmeister | Koch | Leiter THW-Führungsstelle | Kraftfahrer | Sprechfunker | Baufachberater | Helfersprecher
Ausbilder und Prüfer Grundausbildung | Prüfungsleiter Grundausbildung | Sicherheitsbeauftragter | SvP-Gefahrengut
Befähigte Person | Psychosoziale Fachkraft | THW-Peer | Atemschutz-Gerätewart | Bereichsausbilder | IT-Betreuer