Prüfungsleiter Grundausbildung: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Prüfungsleiter | Der Prüfungsleiter Grundausbildung ist für die ordnungsgemäße Abwicklung der Grundausbildungsprüfung verantwortlich. | ||
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* Der Prüfungsleiter | * Der Prüfungsleiter Grundausbildung handelt im Auftrag des Landesbeauftragten und ist für die ordnungsgemäße Abwicklung der Prüfung, die Einhaltung der Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die allgemeine Sicherheit auf dem Prüfungsgelände verantwortlich. | ||
* Er hat den Vorsitz in der Prüfungskommission. | * Er hat den Vorsitz in der Prüfungskommission. | ||
==Qualifikation== | ==Qualifikation== | ||
* Die Ausübung der Zusatzfunktion erfordert Erfahrung in der Menschenführung, Einfühlungs-, Urteils- und Durchsetzungsvermögen, Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit. | * Die Ausübung der Zusatzfunktion erfordert Erfahrung in der Menschenführung, Einfühlungs-, Urteils- und Durchsetzungsvermögen, Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit. | ||
* | * [[Grundausbildung]] | ||
* | * [[Fachausbildung]] | ||
* Abgeschlossene Ausbildung zum Zugführer | * Abgeschlossene Ausbildung zum [[Zugführer]] | ||
* Ausbilder und Prüfer | * [[Ausbilder und Prüfer Grundausbildung]] | ||
{{Funktionen im OV-Stab}} | {{Funktionen im OV-Stab}} | ||
[[Kategorie:Funktion]] | |||
[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]] | [[Kategorie:Ortsverband & Helfer]] | ||
[[Kategorie:Verwaltung]] | |||
Aktuelle Version vom 18. März 2017, 23:35 Uhr
AllgemeinBearbeiten
Der Prüfungsleiter Grundausbildung ist für die ordnungsgemäße Abwicklung der Grundausbildungsprüfung verantwortlich.
AufgabenBearbeiten
- Der Prüfungsleiter Grundausbildung handelt im Auftrag des Landesbeauftragten und ist für die ordnungsgemäße Abwicklung der Prüfung, die Einhaltung der Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die allgemeine Sicherheit auf dem Prüfungsgelände verantwortlich.
- Er hat den Vorsitz in der Prüfungskommission.
QualifikationBearbeiten
- Die Ausübung der Zusatzfunktion erfordert Erfahrung in der Menschenführung, Einfühlungs-, Urteils- und Durchsetzungsvermögen, Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit.
- Grundausbildung
- Fachausbildung
- Abgeschlossene Ausbildung zum Zugführer
- Ausbilder und Prüfer Grundausbildung