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Bereichsausbildung Atemschutz: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 13. März 2017, 22:50 Uhr
Der Atemschutz im THW wird als Bereichsausbildung durchgeführt. Sie dient dazu den für den Atemschutzgeräteträgern im THW (in den Bergungsgruppen und einigen Fachgruppen)das nötige physikalische, medizinische, psychische und technische Wissen für den Atemschutzeinsatz zu vermitteln.
Voraussetzung[Bearbeiten]
Voraussetzung für diese Ausbildung sind:
- min. 18 Jahre alt
- sowie eine gültige ärztliche Untersuchung G26/3 (ein Maximalalter ist in der THW DV 7 nicht benannt, die ärztliche Nachuntersuchungen verringert sich ab dem 50 Lebensjahr jedoch von alle drei auf jährlich.)
Inhaltliche Schwerpunkte[Bearbeiten]
Inhaltliche Schwerpunkte der Ausbildung sind:
- Bedeutung des Atemschutz
- Atmung, Blutkreislauf, Nerven
- Atemgifte und sonstige Schadstoffe
- Anforderung an den Atemschutz und Verantwortlichkeit
- Atemschutzgeräte und dessen Aufbau
- Einsatzgrundsätze
- Beatmung und Inhalieren
Großen Wert wird auch auf die praktische Ausbildung gelegt. Sie umfasst den sicheren Umgang mit dem Atemschutzgerät, Kontrolle der Preßluftatmer und deren Einsatz unter Einsatzbedingungen. Abgeschlossen wird die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger durch eine schriftliche theoretische und eine praktische Prüfung. Diese besteht aus einen Streckendurchlauf auf einer Atemschutzstrecke, der Endlosleiter, der Hammerschlaganlage, dem Fahrradergometer und einem Laufband.
Ablassen[Bearbeiten]
Literatur[Bearbeiten]
Die Ausbildung wird anhand der THW-DV7 durchgeführt.