Gabelstaplerfahrer: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 13. März 2017, 22:12 Uhr
AllgemeinBearbeiten
Der Gabelstaplerfahrer ist für die Einsatzfähigkeit des Gabelstaplers verantwortlich.
AufgabenBearbeiten
Der Staplerfahrer hat:
- den Gabelstapler gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen.
- den Gabelstapler auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu überprüfen.
- Schäden und Verluste hat er zu melden.
- Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken.
- Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er zu achten.
- den Technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen.
- die Ausgabe und Rücknahme von Gerät und Material durchzuführen und zu dokumentieren.
QualifikationBearbeiten
- hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewußtsein
- Grundausbildung
- Bereichsausbildung Kf, Teil 1
- Modul Mitnahmestapler
EinheitenBearbeiten
| Funktionen im Technischen Zug | |
| Gruppenführer | Truppführer | Zugführer | Zugtruppführer | |