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Psychosoziale Fachkraft: Unterschied zwischen den Versionen

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== Aufgaben ==
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Die '''Psycho-soziale Fachkraft''' berät den [[Ortsbeauftragter|Ortsbeauftragten]] / den [[Einheitsführer]] in Fragen der psychosozialen Betreuung der Helfer.
Die '''Psychosoziale Fachkraft''' berät den [[Ortsbeauftragter|Ortsbeauftragten]] / den [[Einheitsführer]] in Fragen der psychosozialen Betreuung der [[Helfer]].
Bei Einsatznachsorgegesprächen leitet sie die Gesprächsführung und beurteilt die Notwendigkeit weitergehender Unterstützung.  
Bei [[w:Einsatznachsorge|Einsatznachsorgegespräch]]en leitet sie die Gesprächsführung und beurteilt die Notwendigkeit weitergehender Unterstützung.  


* Beratung des Ortsbeauftragten, des Einheitsführers in allen Belangen der psychosozialen Betreuung der Helfer
* Beratung des Ortsbeauftragten, des Einheitsführers in allen Belangen der psychosozialen Betreuung der Helfer.
* Mitwirkung bei der Unterweisung / Fortbildung der Helfer (besonders auch der neu aufgenommenen Helfer) in allen Fragen der Stressbewältigung bzw. -prävention.
* Mitwirkung bei der Unterweisung / Fortbildung der Helfer (besonders auch der neu aufgenommenen Helfer) in allen Fragen der Stressbewältigung bzw. -prävention.
* Aktive Mitarbeit im regionalen Einsatznachsorge-Team
* Aktive Mitarbeit im regionalen Einsatznachsorge-Team.
* Aktive Mitarbeit bei Einsatznachsorge-Gesprächen – auch anderer Ortsverbände auf GFB- oder LV-Ebene
* Aktive Mitarbeit bei Einsatznachsorge-Gesprächen – auch anderer Ortsverbände auf [[GFB]]- oder [[LV]]-Ebene.
* Vorschläge und Anregungen zur Verbesserung der psychosozialen Betreuung sowie Organisation entsprechender Maßnahmen
* Vorschläge und Anregungen zur Verbesserung der psychosozialen Betreuung sowie Organisation entsprechender Maßnahmen.
 


== Qualifikation ==
== Qualifikation ==
=== persönliche Voraussetzungen ===
=== persönliche Voraussetzungen ===
Die Ausübung der Zweitfunktion erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Urteilsvermögen, Stressresistenz sowie Verantwortungsbewusstsein. Außerdem ist eine (externe) Ausbildung zum Psychologen, Sozialtherapeuten, Notfallseelsorger mit Zusatzqualifikation u.d.gl, sowie möglichst mehrjährige Einsatzerfahrung wünschenswert.
Die Ausübung der Zweitfunktion erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Urteilsvermögen, Stressresistenz sowie Verantwortungsbewusstsein. Außerdem ist eine (externe) Ausbildung zum Psychologen, Sozialtherapeuten, [[Notfallseelsorger]] mit Zusatzqualifikation u.d.gl, sowie möglichst mehrjährige Einsatzerfahrung wünschenswert.
 


=== Lehrgänge und Prüfungen ===
=== Lehrgänge und Prüfungen ===
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==== Lehrgänge ====
==== Lehrgänge ====
* Workshop „Hilfe für Helfer“
* Workshop Hilfe für Helfer
* Modul I Stressbewältigung nach belastenden Einsätzen (in Anlehnung an den CISM-Standard)
* Modul I Stressbewältigung nach belastenden Einsätzen (in Anlehnung an den [[w:Critical_Incident_Stress_Management|CISM]]-Standard)
* Modul II Stressbewältigung nach belastenden Einsätzen (in Anlehnung an den CISM-Standard)
* Modul II Stressbewältigung nach belastenden Einsätzen (in Anlehnung an den CISM-Standard)


{{Funktionen im OV-Stab}}


{{Funktionen im OV-Stab}}
[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]]
[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]]
[[Kategorie:Einsatznachbetreuung]]
[[Kategorie:Einsatznachbetreuung]]

Aktuelle Version vom 4. Oktober 2014, 10:13 Uhr

Aufgaben[Bearbeiten]

Die Psychosoziale Fachkraft berät den Ortsbeauftragten / den Einheitsführer in Fragen der psychosozialen Betreuung der Helfer. Bei Einsatznachsorgegesprächen leitet sie die Gesprächsführung und beurteilt die Notwendigkeit weitergehender Unterstützung.

  • Beratung des Ortsbeauftragten, des Einheitsführers in allen Belangen der psychosozialen Betreuung der Helfer.
  • Mitwirkung bei der Unterweisung / Fortbildung der Helfer (besonders auch der neu aufgenommenen Helfer) in allen Fragen der Stressbewältigung bzw. -prävention.
  • Aktive Mitarbeit im regionalen Einsatznachsorge-Team.
  • Aktive Mitarbeit bei Einsatznachsorge-Gesprächen – auch anderer Ortsverbände auf GFB- oder LV-Ebene.
  • Vorschläge und Anregungen zur Verbesserung der psychosozialen Betreuung sowie Organisation entsprechender Maßnahmen.

Qualifikation[Bearbeiten]

persönliche Voraussetzungen[Bearbeiten]

Die Ausübung der Zweitfunktion erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Urteilsvermögen, Stressresistenz sowie Verantwortungsbewusstsein. Außerdem ist eine (externe) Ausbildung zum Psychologen, Sozialtherapeuten, Notfallseelsorger mit Zusatzqualifikation u.d.gl, sowie möglichst mehrjährige Einsatzerfahrung wünschenswert.

Lehrgänge und Prüfungen[Bearbeiten]

THW-spezifische Kenntnisse der Einsatznachbetreuung können in diversen Lehrgängen erworben werden.

Lehrgänge[Bearbeiten]

  • Workshop Hilfe für Helfer
  • Modul I Stressbewältigung nach belastenden Einsätzen (in Anlehnung an den CISM-Standard)
  • Modul II Stressbewältigung nach belastenden Einsätzen (in Anlehnung an den CISM-Standard)


Funktionen im Ortsverband (außer Einheiten)
THW.svg Ortsbeauftragter | stellvertretender Ortsbeauftragter | Fachberater
Ausbildungsbeauftragter | Verwaltungsbeauftragter | Ortsjugendbeauftragter | Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit
Schirrmeister | Koch | Leiter THW-Führungsstelle | Kraftfahrer | Sprechfunker | Baufachberater | Helfersprecher
Ausbilder und Prüfer Grundausbildung | Prüfungsleiter Grundausbildung | Sicherheitsbeauftragter | SvP-Gefahrengut
Befähigte Person | Psychosoziale Fachkraft | THW-Peer | Atemschutz-Gerätewart | Bereichsausbilder | IT-Betreuer