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'''Rechte und Pflichten des THW-Helfers''' | '''Rechte und Pflichten des THW-Helfers''' | ||
Die Bundesanstalt [[Technisches Hilfswerk]] besitzt zwei Hauptwerke, die die Mitwirkung (Rechte und Pflichten) ihrer Angehörigen regelt. Diese sind: | Die Bundesanstalt [[Technisches Hilfswerk]] besitzt zwei Hauptwerke, die die Mitwirkung (Rechte und Pflichten) ihrer Angehörigen regelt. Diese sind: | ||
* das Gesetz | * das Gesetz über das Technische Hilfswerk (THW-Gesetz - THWG), zuvor: THW-[[Helferrechtsgesetz]] | ||
* die Verordnung über die Mitwirkung der Helfer und Helferinnen im Technischen | * die Verordnung über die Mitwirkung der Helfer und Helferinnen im Technischen Hilfswerk (THW-Mitwirkungsverordnung - THWMitwV) | ||
Im '''Gesetz über das Technische Hilfswerk (THWG)''' findet man folgende Paragraphen: | |||
*§ 2 Helfer | |||
*§ 3 Soziale Sicherung | |||
*§ 4 Mitwirkung. | |||
In der '''Verordnung über die Mitwirkung der Helfer und Helferinnen im Technischen Hilfswerk (THWMitwV)''' finden wir folgende Pragraphen: | |||
*§ 1 Helfer und Helferinnen - ''Wer ist Helfer?'' | |||
*§ 2 Aktive Helfer und aktive Helferinnen - ''Wer kann Helfer werden?'' | |||
*§ 3 Reservehelfer und Reservehelferinnen - ''Wer kann [[Reservehelfer]] werden?'' | |||
*§ 4 Althelfer und Althelferinnen - ''Wer kann Althelfer werden?'' | |||
*§ 5 Junghelfer und Junghelferinnen - ''Wer kann Junghelfer werden?'' | |||
*§ 6 Begründung des Dienstverhältnisses - ''Wie werde ich Helfer'' | |||
*§ 7 Probezeit - ''Regelt die Probezeit'' | |||
*§ 8 Inhalt des Dienstverhältnisses - ''Aufgaben des Helfers'' | |||
*§ 9 Verstoß gegen Dienstpflichten | |||
*§ 10 Beendigung des Dienstverhältnisses | |||
*§ 11 Ausschüsse | |||
*§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten | |||
Auf den beiden Hauptwerken basiert die | Auf den beiden Hauptwerken basiert die '''Richtlinie über die Mitwirkung der Helfer im Technischen Hilfswerk (THW-Helfer-Richtlinie)'''. Sie regelt die Mitwirkung der [[Helfer]] in der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW). Soweit diese Richtlinie der [[Regionalstelle]] Aufgaben zuweist, nimmt die Regionalstelle diese im Auftrag des [[Landesbeauftragter|Landesbeauftragten]] wahr. | ||
Auslandseinsätze werden mit der | Auslandseinsätze werden mit der '''Verordnung über die Gewährung von Unfallfürsorge für hauptamtliche Angehörige und Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk bei Leistung technischer Hilfe im Ausland''' geregelt. | ||
Desweiteren gibt es noch diverse Rundverfügungen, Richtlinien, Dienstvorschriften und -anweisungen. | Desweiteren gibt es noch diverse Rundverfügungen, Richtlinien, Dienstvorschriften und -anweisungen. | ||
Alle Rechtsvorschriften sind für THW-Helfer im [[Extranet]] unter Rechtsgrundlagen einsehbar. Mit Helfer sind auch Helferinnen gemeint, der Einfachheit halber ist aber nur die männliche Form genannt. | Alle Rechtsvorschriften sind für THW-Helfer im [[THW-Extranet]] unter Rechtsgrundlagen einsehbar. Mit Helfer sind auch Helferinnen gemeint, der Einfachheit halber ist aber nur die männliche Form genannt. | ||
[[Kategorie: | [[Kategorie:Ortsverband & Helfer]] | ||
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