Du möchtest helfen ?
gewusst wie !
Es handelt sich beim THWiki (u.a. zu erreichen unter http://www.thwiki.org) um keine offizielle Seite der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Das THWiki wird ausschließlich von privaten Personen betrieben und erhält auch keine Unterstützung durch die BA THW.

Sprenggehilfe: Unterschied zwischen den Versionen

Aus THWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
K (Kat eingefügt)
 
(13 dazwischenliegende Versionen von 4 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{Geheimhaltung Sprengen}}
Der '''Sprenggehilfe''' (Sp) ist [[Helfer]] in der [[Fachgruppe Sprengen]]. Voraussetzung für die Tätigkeit als Sprenggehilfe in einer Fachgruppe Sprengen sind:
Der '''Sprenggehilfe''' (Sp) ist [[Helfer]] in der [[Fachgruppe Sprengen]]. Voraussetzung für die Tätigkeit als Sprenggehilfe in einer Fachgruppe Sprengen sind:


* Vollendung des 18. Lebensjahres
* Vollendung des 18. Lebensjahres für Sprenggehilfe 1 bzw. 21 Jahre für Sprenggehilfe 2
* Zuverlässigkeit (im THW durch ein [[w:Führungszeugnis]] (Typ O) ohne Einträge nachgewiesen)
* Zuverlässigkeit (im THW durch ein [[w:Führungszeugnis]] (Typ O) ohne Einträge nachgewiesen)
* Persönliche Eignung (körperlich, geistig)
* Persönliche Eignung (körperlich, geistig)




Nach [[StAN]]-Nr 02-08 hat die FGr Sprengen drei Sprenggehilfen. Ausgebildet durch den Sprengberechtigten in sprengtechnischen Themen, unterstützt er diesen bei der Vorbereitung und Durchführung von Sprengungen.
Nach [[Stärke- und Ausstattungsnachweisung|StAN]]-Nr 02-08 hat die FGr Sprengen drei Sprenggehilfen. Ausgebildet durch den Sprengberechtigten in sprengtechnischen Themen, unterstützt er diesen bei der Vorbereitung und Durchführung von Sprengungen.


Der "Sondername" Sprenggehilfe wurde eingeführt, um ihn gegen den Begriff "Sprenghelfer" abzugrenzen. Der "Sprenghelfer" nach '''BGV C24 (Sprengarbeiten)''' muss zwar auch die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, bedarf aber keiner weitergehenden Ausbildung.
Der "Sondername" Sprenggehilfe wurde eingeführt, um ihn gegen den Begriff [[Sprenghelfer]] abzugrenzen. Der "Sprenghelfer" nach [[Literatur#BGR.2FGUV-R_241:_Sprengarbeiten|BGR241]] muss zwar auch die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, bedarf aber keiner weitergehenden Ausbildung.
Im THW kann man also erst nach Abschluss der [[Basisausbildung II]] oder der erfolgreichen Teilnahme am Lehrgang [[Faku Sprengen / Sprenggehilfe I]] (Spez 34) an der [[Bundesschule]] Neuhausen von einem Sprenggehilfen sprechen.
Im THW kann man also erst nach Abschluss der [[Fachausbildung]] oder der erfolgreichen Teilnahme am Lehrgang [[Faku Sprengen / Sprenggehilfe I]] (Spez 34) an der [[Bundesschule]] Neuhausen von einem Sprenggehilfen sprechen.
 
== Besonderheiten ==
Teile der Ausbildung und Unterlagen haben die [[w:Geheimhaltungsstufe]]: Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD). Verstöße können als [[w:Geheimnisverrat]] strafrechtlich verfolgt und geahndet werden.


Siehe auch:
Siehe auch:
* [[Sprengberechtigter]]
* [[Sprengberechtigter]]


==Weblinks==
{{Funktion-TZ}}
*[http://www.bgbau-medien.de/site/asp/dms.asp?url=/uvv/46/5.htm BGV C24 §5 Sprenghelfer]
[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]]
*[http://www.thw.bund.de/cln_036/nn_948558/SharedDocs/THWim_C3_9Cberblick/Einheiten__Anlagen/FGr-Sp__STAN.html StAN-Nr.02-08 Fachgruppe Sprengen]
[[Kategorie:Aus- und Fortbildung]]
[[Kategorie:Sprengen]]

Aktuelle Version vom 13. März 2017, 21:40 Uhr

Geheimhaltung zum Thema Sprengen
align="center" Teile der Ausbildung und Unterlagen haben die w:Geheimhaltungsstufe: Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD). Verstöße können als w:Geheimnisverrat strafrechtlich verfolgt und geahndet werden.
Somit ist beim Ergänzen der Artikel zum Thema Sprengen zu beachten, das nur bereits veröffentlichte Informationen im THWiki ergänzt werden. Diese Informationen müssen Grundsätzlich mit Quellenangaben per
<ref> versehen werden.

Der Sprenggehilfe (Sp) ist Helfer in der Fachgruppe Sprengen. Voraussetzung für die Tätigkeit als Sprenggehilfe in einer Fachgruppe Sprengen sind:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres für Sprenggehilfe 1 bzw. 21 Jahre für Sprenggehilfe 2
  • Zuverlässigkeit (im THW durch ein w:Führungszeugnis (Typ O) ohne Einträge nachgewiesen)
  • Persönliche Eignung (körperlich, geistig)


Nach StAN-Nr 02-08 hat die FGr Sprengen drei Sprenggehilfen. Ausgebildet durch den Sprengberechtigten in sprengtechnischen Themen, unterstützt er diesen bei der Vorbereitung und Durchführung von Sprengungen.

Der "Sondername" Sprenggehilfe wurde eingeführt, um ihn gegen den Begriff Sprenghelfer abzugrenzen. Der "Sprenghelfer" nach BGR241 muss zwar auch die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, bedarf aber keiner weitergehenden Ausbildung. Im THW kann man also erst nach Abschluss der Fachausbildung oder der erfolgreichen Teilnahme am Lehrgang Faku Sprengen / Sprenggehilfe I (Spez 34) an der Bundesschule Neuhausen von einem Sprenggehilfen sprechen.

Besonderheiten[Bearbeiten]

Teile der Ausbildung und Unterlagen haben die w:Geheimhaltungsstufe: Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD). Verstöße können als w:Geheimnisverrat strafrechtlich verfolgt und geahndet werden.

Siehe auch:


Funktionen im Technischen Zug
align="center" Gruppenführer | Truppführer | Zugführer | Zugtruppführer


Zusatzfunktionen im Technischen Zug
align="center" ABC-Helfer | Atemschutzgeräteträger | Bediener Technisches Ortungsgerät | Bediener Motorsäge

Bergungsräumgerätefahrer | Bootsführer | Fährenführer | Gabelstaplerfahrer | Kleinlader-Fahrer | Kraftfahrer
Ladekranführer | Leiter THW-Führungsstelle | Maschinist | PE/PVC-Schweißer
Rettungshundführer | Sanitätshelfer | Sprechfunker | Sprengberechtigter | Sprenggehilfe
Technischer Berater | THW-Schweißer / Brennschneider | Wasserlaborant