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Gefahrgut: Unterschied zwischen den Versionen
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Das THW ist auch wie alle anderen Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet aktuelle [[w:Beförderung_von_Gefahrgut#Bef.C3.B6rderungspapier|Beförderungspapiere]] mit zuführen und Fahrzuge zu kennzeichnen wenn diese 1000 oder mehr "Punkte" befördern. | Das THW ist auch wie alle anderen Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet aktuelle [[w:Beförderung_von_Gefahrgut#Bef.C3.B6rderungspapier|Beförderungspapiere]] mit zuführen und Fahrzuge zu kennzeichnen wenn diese 1000 oder mehr "Punkte" befördern. | ||
Version vom 15. März 2011, 08:41 Uhr
Bei Gefahrgut spricht man von Gefahrstoffen die sich im Transport im öffentlichen Verkehr befinden.
Das THW ist in der Lage Gefahrgut zu transportieren und zu Bergen.
Kraftfahrer mit der Berechtigung Gefahrgut zu Transportieren haben die Bezeichnung Kraftfahrer GGVS / ADR
Als offensichtliches Gefahrgut das bei THW transportiert wird sind Diesel für die Versorgung der Einheiten im Einsatz und Sprengstoff für die Fachgruppe Sprengen. Jedoch gelten auch die Kanister mit Betriebsmittel für eine Motorsäge, Druckflaschen für das Brennschneidgerät und auch die Druckluftflaschen der Atemschutzgeräte als Gefahrgut. Das THW ist auch wie alle anderen Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet aktuelle Beförderungspapiere mit zuführen und Fahrzuge zu kennzeichnen wenn diese 1000 oder mehr "Punkte" befördern.