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Aktuelle Version vom 5. Juni 2009, 10:06 Uhr
Der Jugendsprecher ist ein minderjähriges Mitglied des Vorstands einer Jugendgruppe in einem THW-Ortsverband.
Wahl[Bearbeiten]
Zum Jugendsprecher wird man auf der Mitgliederversammlung einer Jugendgruppe gewählt. Die Amtszeit ist in der Satzung der Jugendgruppe festgelegt und beträgt meist 2 Jahre.
Aufgaben[Bearbeiten]
Als Jugendsprecher ist man der erste Ansprechpartner für die Jugendlichen bei Problemen untereinander oder mit den Betreuern. Außerdem hilft der Jugendsprecher dem Jugendbetreuer bei der Durchführung der Dienste. Neben diesen Aufgaben hat der Jugendsprecher auch repräsentative Aufgaben.
Voraussetzungen[Bearbeiten]
Als guter Jugendsprecher hat man einen "heißen Draht" zu den Jugendlichen, das heißt, man sollte immer über die aktuellen Belange der Jugendgruppe Bescheid wissen. Außerdem sollten die Jugendlichen der Jugendgruppe Vertrauen in ihren Jugendsprecher haben.
Stellvertreter[Bearbeiten]
Jeder Jugendsprecher hat einen Stellvertreter, der ihn bei seiner Arbeit unterstützt. Der Stellvertreter nimmt bei Abwesenheit des Jugendsprechers dessen Funktion wahr.