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Stellvertretender Ortsbeauftragter

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Version vom 11. August 2006, 23:22 Uhr von Ronja2611 (Diskussion | Beiträge) (StvOB Funktionsbeschreibung)
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Aufgaben

Der Stellvertretende Ortsbeauftragte (StvOB) führt den OV-Stab und vertritt den Ortsbeauftragten in dessen Abwesenheit, das heißt, er ist für den inneren Dienst verantwortlich. Er wird auf Vorschlag des Ortsbeauftragten durch den Landesbeauftragten schriftlich mit Urkunde berufen. Der Stellvertretende Ortsbeauftragte kann wiederum durch den Ausbildungsbeauftragten (AB) vertreten werden.

Die Aufgaben im einzelnen: Im Falle eines Einsatzes kann er unter gewissen Voraussetzungen die Aufgaben eines Fachberaters erledigen. Der stellvertretende Ortsbeauftragte bereitet alle Maßnahmen bezüglich des Ortsverbandes für den Ortsbeauftragten entscheidungsreif auf. Desweiteren kümmert er sich um den Datenschutz.


Qualifikation

persönliche Voraussetzungen

Der stellvertretende Ortsbeauftragte sollte neben dem Gespür für die Bedeutsamkeit des Ehrenamts, Urteilsvermögen besitzen, einfühlsam und organisatorisch begabt sein, sowie über Kenntnisse in der Menschenführung verfügen.


Lehrgänge und Prüfungen

Lehrgänge

  • Ausbildungslehrgang "Der OB im THW"
  • Ausbildungslehrgang "Unternehmerisches Denken und Handeln im OV"
  • Fortbildungslehrgang "Vertreten und Präsentieren der Leistungen im OV
  • Fortbildungslehrgang "Erfolgreiche Kommunikation und Kooperation im OV"
  • Seminar "Öffentlichkeitsarbeit und Helferwerbung im THW"


Links