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Atemschutzgeräteträger

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THW-Helm mit dem "A" als Kennzeichnung eines Atemschutzgeräteträgers
Abzeichen für Sonderausbildung zum Atemschutzgeräteträger

Als Atemschutzgeräteträger bezeichnet man die Helfer beim THW, die die Bereichsausbildung Atemschutz erfolgreich abgeschlossen haben und für die Nutzung eines Atemschutzgerätes berechtigt sind. Atemschutzgeräteträger werden beim THW oft durch ein "A" auf der Vorderseite des Helmes gekennzeichnet.

Der Zweck des Atemschutzgerätes ist in dem entsprechenden Artikel zu entnehmen.

Ausbildung

Der auszubildende Atemschutzgeräteträger (AGT) muss mindestens 18 Jahre alt sein. Des weiteren muss eine gültige G26/3 Untersuchung vorliegen.

Zur Ausbildung gehören:

  • Anforderungen an den Atemschutzgeräteträger
  • Atemschutzgeräte und deren Umgang sowie deren Unterschiede und Aufbau
  • Atemgifte und deren Eigenschaften
  • Atmung des menschlichen Körpers
  • Allgemeine Einsatzgrundsätze
  • Verantwortung im Atemschutzeinsatz
  • Rückzugsicherung
  • Sicherungstrupp bzw. Rettungstrupp
  • Kurzprüfung der Geräte
  • Gewöhnung an das Atemschutzgerät
  • Arbeiten mit dem Atemschutzgerät
  • Erschwerte und Schwerstarbeit mit dem Atemschutzgerät
  • Einsatz des Rettungstrupps und deren Vorgehen
  • Atemschutzstrecke
  • Wartung und Reinigung

Allgemeine Einsatzgrundsätze

  • jede Atemschutzgeräteträgerin / jeder Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit eigenverantwortlich
  • Atemschutzgeräte sind außerhalb des Gefahrenbereiches an- und abzulegen
  • vor dem Einsatz muss eine Einsatzkurzprüfung durchgeführt werden
  • zwischen zwei Atemschutzeinsätzen ist eine Ruhepause einzulegen
  • der Flüssigkeitsverlust der Einsatzkräfte ist durch geeignete Getränke auszugleichen
  • nur mit einsatzbereitem Rettungstrupp in den Gefahrenbereich
  • Hinweg mal zwei für den Rückweg einplanen
  • kein Einsatz bei Erkältung
  • kein Einsatz nach Einnahme von Medikamenten, Alkohol, Drogen oder Rauschmitteln
  • der Atemschutzgeräteträger muss melden, dass er nicht einsatzfähig ist
  • Atemschutzgeräteträger gehen immer truppweise vor
  • der Trupp bleibt immer eine Einheit
  • keine Flaschen mit einem Restdruck von unter 90% verwenden. (sprich: 270bar bei 300bar Flasche)

Einsatzgrundsätze beim Tragen von Isoliergeräten

  • Unter Atemschutzgeräten wird immer mindestens zu zweit vorgegangen. Die Einsatzkräfte innerhalb eines Atemschutztrupps unterstützen sich insbesondere beim Anschließen des Atemanschlusses und kontrollieren gegenseitig den sicheren Sitz der Atemschutzgeräte sowie die richtige Lage der Anschlussleitungen und der Begurtung. Der Trupp bleibt im Einsatz eine Einheit und tritt auch gemeinsam den Rückweg an. Vom Grundsatz des truppweisen Vorgehens darf nur bei besonderen Lagen, beispielsweise beim Einstieg in Behälter und in enge Schächte, unter Beachtung zusätzlicher Sicherungsmaßnahmen abgewichen werden. Innerhalb eines Trupps sollen in der Regel gleiche Atemschutzgerätetypen verwendet werden.
  • An jeder Einsatzstelle muss für die eingesetzten Atemschutztrupps mindestens ein Sicherheitstrupp (bestehend aus mindestens zwei Helferinnen / Helfern) zum Einsatz bereit stehen. Je nach Risiko und personeller Stärke des eingesetzten Atemschutztrupps wird die Stärke des Sicherheitstrupps erhöht. Dies gilt insbesondere bei Einsätzen in ausgedehnten Objekten, beispielsweise in Tunnelanlagen und in Tiefgaragen. Der Sicherheitstrupp muss ein entsprechend der zu erwartenden Notfalllage geeignetes Atemschutzgerät tragen.
  • An Einsatzstellen, an denen eine Gefährdung von Atemschutztrupps weitestgehend auszuschließen oder die Rettung durch einen Sicherheitstrupp auch ohne Atemschutz möglich ist, beispielsweise bei Brandeinsätzen im Freien, kann auf die Bereitstellung von Sicherheitstrupps verzichtet werden.
  • Gehen Atemschutztrupps über verschiedene Angriffswege in von außen nicht einsehbare Bereiche vor, soll für jeden dieser Angriffswege mindestens ein Sicherheitstrupp zum Einsatz bereitstehen. Die Anzahl der Sicherheitstrupps richtet sich nach der Beurteilung der Lage durch die Einsatzleiterin / den Einsatzleiter
  • Jede Atemschutzgeräteträgerin / jeder Atemschutzgeräteträger des Sicherheitstrupps muss ein Atemschutzgerät mit Atemanschluss angelegt, die Einsatzkurzprüfung durchgeführt sowie nach Lage weitere Hilfsmittel (zum Beispiel Rettungstuch) zum sofortigen Einsatz bereitgelegt haben. Es kann angeordnet werden, dass der Atemanschluss noch nicht angelegt, sondern nur griffbereit ist.


Funktionen im Technischen Zug
align="center" Gruppenführer | Truppführer | Zugführer | Zugtruppführer


Zusatzfunktionen im Technischen Zug
align="center" ABC-Helfer | Atemschutzgeräteträger | Bediener Technisches Ortungsgerät | Bediener Motorsäge

Bergungsräumgerätefahrer | Bootsführer | Fährenführer | Gabelstaplerfahrer | Kleinlader-Fahrer | Kraftfahrer
Ladekranführer | Leiter THW-Führungsstelle | Maschinist | PE/PVC-Schweißer
Rettungshundführer | Sanitätshelfer | Sprechfunker | Sprengberechtigter | Sprenggehilfe
Technischer Berater | THW-Schweißer / Brennschneider | Wasserlaborant