In der Straßenverkehrsordnung ist festgelegt, welche Fahrzeuge einen Verbandskasten mitzuführen haben und was dieser enthalten muss.
Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass das Verfallsdatum der Bestandteile (Mullbinden, Wundauflagen, Dreiecktücher, Pinzetten, Einmalhandschuhe, Heftpflaster, etc.) nicht überschritten ist.
Verbrauchtes Material muss nach der Verwendung entsorgt und ersetzt werden. Ebenso muss aber auch unverbrauchtes Material regelmäßig überprüft werden. Die Sterilmaterialien (Kompressen, Verbandpäckchen und Verbandtuch) in einem Verbandkasten sind mit einem Verfalldatum versehen. Heftpflaster und Wundschnellverband werden mit der Zeit unbrauchbar, da der Klebstoff durch Alterung, begünstigt durch hohe Temperaturen, seine Klebkraft verliert. Ebenso werden die Einmalhandschuhe unter Umständen mit der Zeit porös, wenn sie aus Naturlatex sind. Unbrauchbar gewordenes Material muss daher ersetzt werden.
Sinnvollerweise ist oft auch ein Inhaltsverzeichnis und eine Erste-Hilfe-Anleitung enthalten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verbandkasten