Mit dem Vordruck Schadensmeldung [1] werden Beschädigungen oder Verluste von Ausstattungsgegenständen aller Art, außer Fahrzeugen, gemeldet. Die Schadensmeldung wird von der Person ausgestellt, die den Schaden/Verlust feststellt, sowie von der leitenden Führungskraft unterzeichnet. Sie wird in der Regel zunächst vom Schirrmeister bearbeitet.

Mit dem Vordruck Mängelmeldung [2] wird hingegen angezeigt, inwieweit an einem Fahrzeug selbst ein Mangel oder eine Beschädigung entstanden oder festgestellt worden ist. Sie wird vom Kraftfahrer und/oder dem zuständigen Einheitsführer und/oder dem Schirrmeister erstellt, bzw. gegengezeichnet.

Einzelnachweise