Ortsjugendleiter: Unterschied zwischen den Versionen

22 Bytes hinzugefügt ,  12. Mai 2014
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Der '''Ortsjugendleiter''' ist das ausführende Organ des [[Ortsjugendvorstands]]. Zu seinen Tätigkeiten zählt das koordinieren und unterstützen der Arbeiten seiner [[Jugendgruppe]]n. Er ist ein besonderer Vertreter der [[THW-Jugend]] e.V. im Sinne des § 30 BGB. Der Ortsjugendleiter nimmt für seinen Bereich die Stellung eines Vorstandes ein und vertritt seine Ortsjugend nach innen und außen. Bei seinen Tätigkeiten wird der Ortsjugendleiter von seinem Stellvertreter laufend unterstützt. Da die THW-Jugend e.V. ein eigener Verein, unabhängig vom Technischen Hilfswerk, ist muss der Ortsjugendleiter nicht zwingend Mitglied eines THW-[[Ortsverband]]es sein.
Der '''Ortsjugendleiter''' ist das ausführende Organ des [[Ortsjugendvorstands]]. Zu seinen Tätigkeiten zählt das koordinieren und unterstützen der Arbeiten seiner [[Jugendgruppe]]n. Er ist ein besonderer Vertreter der [[THW-Jugend]] e.V. im Sinne des § 30 BGB. Der Ortsjugendleiter nimmt für seinen Bereich die Stellung eines Vorstandes ein und vertritt seine Ortsjugend nach innen und außen. Bei seinen Tätigkeiten wird der Ortsjugendleiter von seinem Stellvertreter laufend unterstützt. Da die THW-Jugend e.V. ein eigener Verein, unabhängig vom Technischen Hilfswerk, ist muss der Ortsjugendleiter nicht zwingend Mitglied eines THW-[[Ortsverband]]es sein.
[[Kategorie:Jugend]]
8.083

Bearbeitungen