Leitkegel sind verbreitete Hilfsmittel zur Verkehrssicherung.

Sie werden u.a. als Absperrgerät für Arbeits-, Schaden- und Unfallstellen eingesetzt. Leitkegel (Zeichen 610) gehören gemäß Â§ 43 StVO zu den Verkehrseinrichtungen. Die Gestaltung ist durch das Bundesministerium für Verkehr festgelegt.[1] Demnach sind sie voll retroreflektierend auszuführen, mit Ausnahme der 30 cm hohen Leitkegel. Bei diesen sind fluoreszierende rote Ringe ausreichend.

Leitkegel sind in folgenden Größen für unterschiedliche Zwecke zugelassen:

30 cm    für Markierungsarbeiten
50 cm    für alle Straßen außer Autobahnen
75 cm    für Autobahnen
100 cm   für innerörtliche Straßen im Schienenbereich

Bei Leitkegeln der Größe 75 cm und 100 cm ist das Aufsetzen eines gelben Blitzlichtes zulässig.

Leitkegel sind leicht transportabel und stapelbar. Sie können gefahrlos überfahren werden und sind für kurzfristige Absperrmaßnahmen geeignet. Seit einiger Zeit gibt es auch faltbare Leitkegel, teilweise mit Beleuchtung, auf dem Markt.


Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. ↑ RSA, Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, Fassung 02.1995