Landesjugendausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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Der ''Landesjugendausschuss'' ist die Zusammenkunft aller Delegierten und der Landesjugendleitung.  
Der '''Landesjugendausschuss''' der [[THW-Jugend]]ist die Zusammenkunft aller Delegierten und der Landesjugendleitung.  


Er wird mindestens einmal im Jahr vom [[Landesjugendleiter]] einberufen und kann zusätzlich noch mit einer Entscheidung von 45% der Delegierten eines Bundeslandes zusammenkommen.
Er wird mindestens einmal im Jahr vom [[Landesjugendleiter]] einberufen und kann zusätzlich noch mit einer Entscheidung von 45% der Delegierten eines Bundeslandes zusammenkommen.
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== Aufgaben des Landesjugendausschusses ==
== Aufgaben des Landesjugendausschusses ==


Zitat aus der Satzung der [[Jugend|THW-Jugend]] Hessen:
Zitat aus der Satzung der [[THW-Jugend]] Hessen:
  Art. 6.3  Zu den Aufgaben des Landesjugendausschusses gehören Beratung und Beschlussfassung   
  Art. 6.3  Zu den Aufgaben des Landesjugendausschusses gehören Beratung und Beschlussfassung   
             über  grundsätzliche Angelegenheiten der THW-Jugend auf Landesebene insbesondere
             über  grundsätzliche Angelegenheiten der THW-Jugend auf Landesebene insbesondere
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