Jahreshauptversammlung (Jugend)

In der Jahreshauptversammlung (Ortsjugendausschuss) haben alle Mitglieder der Ortsjugend eine Stimme.

AufgabenBearbeiten

Auf der Jahreshaupversammlung wird neben Diskussionen über Belange der Jugendgruppe auch der Vorstand gewählt und die Kassenprüfung entlastet.

SatzungBearbeiten

In der Satzung der THW-Jugend-Hessen heißt es:

Artikel 8  -  Ortsjugend

8.1     Mitgliederversammlung

8.1.1   In der Mitgliederversammlung haben alle aktiven Mitglieder der Ortsjugend Sitz und 
        Stimme. Sie wird vom Ortsjugendleiter geleitet und einberufen.

8.1.2   Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über
        a)die Wahl des Ortsjugendleiters und eines Stellvertreters 
        b)die Regelung der Kassenprüfung für die Ortsjugend
        c)die Entlastung des Ortsjugendvorstandes
        d)die Wahl von Delegierten der Ortsjugend.

SonstigesBearbeiten

Die Jahreshaupversammlung einer Jugendgruppe wird mindestens 1x im Jahr vom Ortsjugendleiter einberufen.

TagesordnungBearbeiten

So oder ähnlich könnte man sich eine Tagesordnung vorstellen:

Top 1 Begrüßung durch den Jugendleiter xy
Top 2 Feststellen der Beschlussfähigkeit
Top 3 Bericht des Jugendleiters
Top 4 Bericht der Kassenprüfung zum Haushaltsjahr 200?
Top 5 Entlastung des Vorstandes
Top 6 Mitgliedsbeiträge per Lastschriftverfahren durch die THW Jugend OV...
Top 7 Landesjugendlager 200? im Nirgendwo
Top 8 Vorrauschau auf Aktionen 200?
Top 9 Verschiedenes

Hierbei sind die Wahlen eines neuen Vorstands nicht eingeschlossen